Ökumenisches Abendmahl - notwendig - (un)möglich oder unvereinbar?
Gemeinsames Abendmahl,
"Interkommunion"
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Hintergründe zum Thema Abendmahl und Eucharistie
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Wer darf an der Eucharistie teilnehmen? Gerade heute, z.B. für die Befreiungstheologie, hat die Eucharistiefeier größte Bedeutung als Versöhnungsausdruck, der aber nicht die Realität überspielen darf. Brot ist lebenserhaltend. Nur durch Arbeit wird das Grundnahrungsmittel Brot produziert, und nur durch diese Produktivität des Menschen gibt es Eucharistie. Die Eucharistiefeier kann als gar nicht von Wirtschaft und Produktionsweise getrennt werden. Wenn nun dem Armen, der ein Produkt herstellt, um seine Not zu beheben, der gerechte Lohn vorenthalten wird, wie kann der, der dies tut, Eucharistie feiern? "Das Brot ist das Leben der Armen" steht im Buch Jesus Sirach (Kap. 34,18-22), "wer es ihnen vorenthält ist ein Mörder ... Blut vergießt, wer dem Arbeiter den Lohn vorenthält." So ist es konsequent, wenn Basisgemeinden sich außerstande sehen, die Eucharistie zusammen mit Feudalherren und Unternehmern zu feiern, die nicht nur den Arbeitern den verdienten Lohn enthalten, sondern noch dazu ihre Todesschwadrone aussenden, die Menschen töten, armen Familien das Dach über dem Kopf niederbrennen und Jagd auf Indios machen. Was hätte wohl Paulus zu einer Eucharistiefeier solcher Menschenkinder gesagt? Es ist ein Zynismus der Glaubenskongregation, wenn Basisgemeinden und den Befreiungstheologen politischer Missbrauch der Eucharistiefeier vorgeworfen wird, ein Zynismus einer reichen Kirche, die heute noch geschiedene Wiederverheiratete als "Unwürdige" vom Empfang der Kommunion ausschließt. (...) Eucharistie, wie auch die übrigen Sakramente, sind nicht Schranken, die gegen andere aufgerichtet werden, sondern Entgrenzungen. Das eucharistische Mahl als Versöhnungsbewegung und Einstehen füreinander soll als Wirkung - denn nur so ist sie symbolische Realpräsenz Christi -haben:
Gotthold Hasenhüttl
in: "Glaube ohne Mythos", 2 Bände |
Terminologische Unterscheidungen (Kommission für Glaube und Kirchenverfassung, 1969) und katholische Regelung zu den verschiedenen Bezeichnungen.
| Bezeichnung | Umfang | Regelung in der röm.-kath. Kirche |
| Kirchengemeinschaft (communio) | Volle Abendmahlsgemeinschaft ohne jede Differenzierung | mit keiner anderen Kirche aufgenommen |
| Interzelebration | Gegenseitige Zulassung von Amtsträgern einer anderen Konfession zur Leitung des eucharistischen Gottesdienstes | nicht möglich |
| gemeinsame Zelebration | Amtsträger verschiedener Konfessionen feiern gemeinsam (in Konzelebration) Gottesdienst | möglich bei Wortgottesdiensten, nicht aber bei Eucharistiefeiern |
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begrenzte Zulassung zum Abendmahl ("offene Kommunion") |
Aus pastoralen Gründen werden ausnahmsweise Gläubige einer anderen Konfession zum Eucharistieempfang zugelassen und wird den Gläubigen der Eucharistieempfang bei der anderen Konfession gestattet. |
Unter bestimmten Bedingungen können a) Nichtkatholliken in der römisch-katholischen Kirche zur Eucharistie zugelassen werden, b) Katholiken die Eucharistie in den Kirchen empfangen, in denen sie nach römisch-katholischen Auffassung gültig gespendet wird (orientalische Kirchen): vgl. CIC can. 844 §§ 2-4 |
| allgemeine Zulassung zum Abendmahl | Alle getauften und abendmahlsberechtigten Glieder anderer Kirchen werden zum Eucharistieempfang zugelassen | nicht gegeben |
| gegenseitige Zulassung zum Abendmahl (Interkommunion im engeren Sinne) | Vereinbarung zweier Kirchen, alle Glieder der einen Kirche auch in der anderen zum Eucharistieempfang zuzulassen | existiert nicht |
aus: Günter Koch,
Art. "Interkommunion", S. 291 - 293, in:
Wolfgang Beinert (Hrsg.), Lexikon der katholischen Dogmatik,
612 Seiten, Verlag Herder, Freiburg im
Breisgau 1997
Karl
Kardinal Lehmann: "Einheit der Kirche und Gemeinschaft im Herrenmahl"
Zur neueren ökumenischen Diskussion um Eucharistie- und
Kirchengemeinschaft
(Referat zur Eröffnung der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2000):
- Der Begriff "Kommunion" bezeichnet das Endziel der ökumenischen Bewegung, die von Christen angestrebte Einheit und Gemeinschaft, die sich in der Abendmahlsgemeinschaft äußert. Die Verwirklichung dieses Endzieles kennt verschiedene Stufen.
- Die sogenannte "begrenzte Zulassung" meint die ausnahmsweise gewährte Zulassung von Gliedern einer anderen Kirche zur eigenen Eucharistie aus rein pastoralen Gründen.
- Die sogenannte "allgemeine Zulassung" bedeutet, dass alle Getauften und zum Abendmahl in ihrer Kirche berechtigten Glieder anderer Kirchen oder sogar "alle, die den Herrn liebhaben", eingeladen werden.
- Bei "gegenseitiger Zulassung" lassen zwei Kirchen oder Gemeinden nach wechselseitiger Absprache die Mitglieder der anderen Konfession generell zur eigenen Eucharistie zu. Man heißt diese Form auch die eigentliche "Interkommunion".
- Schließlich kennt man die Konzelebration von Geistlichen verschiedener Konfessionen bei gelegentlichen Zusammenkünften von Gliedern ihrer Kirchen und die Interzelebration, bei der zwei oder drei getrennte Kirchen bereit sind, wechselseitig den Amtsträgern zu erlauben, ihren eucharistischen Gottesdienst zu leiten.

