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Ökumene
(griech. = die bewohnte Erde).
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In einem wertfreien u. auch negativen Sinn (Welt) kommt der Begriff Ö.
in der Bibel vor. Als Bestandteil der kirchlichen Sprache wurden u.
werden Ö. u. die damit zusammenhängenden Wortprägungen in
unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Seit dem im 4. Jh. bezeugten
Bedürfnis, Fragen des Glaubensverständnisses gesamtkirchlich zu klären
u. damit den gesellschaftlich-politischen Frieden zu retten, werden
Konzilien mit dem Anspruch, die Gesamtkirche zu repräsentieren u.
allgemeingültige Beschlüsse zu fassen, »ökumenische Konzilien«
genannt. In diesem Sinn heißen in der reformatorischen Theologie die
universal anerkannten Glaubensbekenntnisse »ökumenisch«. Nach dem
Zerbrechen der institutionellen Einheit der christlichen Kirche und
dem Entstehen vieler nicht röm.-kath. Kirchen bezeichnet Ö. die
Gesamtheit dieser Kirchen, insofern sie in einer mehr oder weniger
friedlichen Koexistenz eine fundamentale Gemeinsamkeit im Glauben
anerkennen.
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Ökumenische Bewegung, ein besserer Begriff als das
romanische Kunstwort »Ökumenismus«, heißen a) die Bemühung, die
Einheit der Christen in einem gemeinsamen Glauben auszusprechen u.
institutionelle Formen eines gemeinsamen Zeugnisses u. Wirkens im
Dienst an der Welt zu finden, u. b) die darüber hinausgehende
Bemühung, eine auch äußerlich greifbare Einheit der Kirche zu
erreichen.
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Die Kirchengeschichte kennt viele durch menschliche
Unzulänglichkeiten belastete u. letztlich erfolglose Versuche zur
Wiederherstellung der kirchlichen Einheit, die hier nicht registriert
werden können. Sie wurden auch dadurch erschwert, dass die Gegensätze
nicht nur das Verhältnis zur alten röm.-kath. Kirche betrafen, sondern
außerhalb ihrer immer neue Ausprägungen fanden (lutherisch-reformiert,
reformatorisch-ostkirchlich, reformatorisch-freikirchlich usw.). Die
nicht röm.-kath. ökumenischen Anstrengungen führten im 20. Jh. zu
anfanghaften Erfolgen u. zur Gründung des »Ökumenischen Rates der
Kirchen« (mit Beginn 1948, heute über 330 Mitgliedskirchen), der sich
selber nicht als »Superkirche« versteht. Die röm.-kath. Autoritäten
verhielten sich gegenüber ökumenischen Initiativen ablehnend; sie
vertraten die Meinung, die röm.-kath. Kirche habe die Einheit gemäß
dem Willen Jesu Christi immer bewahrt u. den von ihr getrennten
Christen u. Gemeinschaften komme die Aufgabe einer Rückkehr zu. Viele
kath. Christen teilten diesen Standpunkt nicht; sie unterliefen ihn
durch Kontakte u. Publikationen (auch in theol. Gesprächskreisen u.
vor allem in der »Una-Sancta-Bewegung«). Durch sie, u. nicht durch
Initiativen »von oben«, entstand die kath. ökumenische Bewegung, die
neben den Bewegungen zur biblischen u. liturgischen Erneuerung das II.
Vaticanum prägte u. zu dem wegweisenden Dekret »Über den
Ökumenismus«
(UR) führte.
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Einige theol. Aspekte. Voraussetzung aller
ökumenischen Bemühungen ist, dass von der Seite aller getrennten
Kirchen her gesehen die Existenz der anderen Kirchen nicht als Übel
angesehen wird, das durch Einzelbekehrungen u. durch die Forderung
nach Verzicht auf das jeweils eigene Erbe zu bekämpfen sei. In diesem
Sinn betrachtet die röm.-kath. Kirche auch in ihren Autoritäten die
Existenz der anderen Kirchen nicht mehr als Produkte von Häresie u.
Schisma. Voraussetzung ist ferner der ernsthafte u. effektive Wille zu
einem Dialog, in dem alle Seiten bereit sind, sich zu verändern, u. in
dem das Gemeinsame über das Trennende gestellt wird.
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Das bereits bestehende Gemeinsame betrifft die von der
Einheit der Kirchen zu unterscheidende Einheit der Christen: Der
gemeinsame Glaube an Gott in der Dreifaltigkeit seiner
Selbstoffenbarung u. an den einzigen Herrn Jesus Christus; die
gegenseitige Zubilligung des »guten Glaubens«; die gegenseitige
bedingungslose Respektierung der Glaubens- u. Religionsfreiheit; die
gemeinsame (»gültige«) Taufe u. die gemeinsame Lebenseinheit mit Jesus
Christus. Die röm.-kath. Kirche anerkennt offiziell, dass Gottes Gnade
u. Rechtfertigung nicht nur bei einzelnen »getrennten Christen«,
sondern in den »getrennten Kirchen« u. durch sie wirksam sind, dass
diese daher für ihre Angehörigen eine positive Heilsfunktion haben,
der auch die Existenz von Sakramenten u. die Verkündigung des
Evangeliums dienen; dass die von der röm.-kath. Kirche getrennten
Kirchen in einem positiven christlichen Erbe leben, das zum Teil eine
positive Ausprägung in einem Eigengut erfahren hat u. das zum Teil in
der röm.-kath. Kirche so nicht existiert; dass die eigene Kirche der
dauernden Umkehr u. Reform bedarf; dass das Zeugnis für den Glauben in
den anderen Kirchen bis hin zum Martyrium vorbildlich u. förderlich
auch für die röm.-kath. Kirche ist. In Gang sind Gespräche über
Lehrunterschiede u. deren Überwindung, gegenseitige Informationen über
Lehre u. Leben, Absprachen über gemeinsame Initiativen. Praktisch wird
vielfältige konkrete Zusammenarbeit ausgeübt.
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Desiderate grundsätzlicher Art betreffen den Willen,
den Pluralismus in Glaubensformulierungen u. Theologie innerhalb u.
außerhalb der eigenen Kirche zu respektieren, u. die Anstrengungen,
die eigenen Überzeugungen u. Hoffnungen jeweils in die Sprache des
anderen zu »übersetzen«. Haupthindernisse sind die »Trägheit der
Herzen«, die an der bestehenden Trennung gar nicht leiden, die
Mentalitäten von Intoleranz u. Konkurrenz u. die Immobilität der
Institutionen auf allen Seiten. Spezielle Hindernisse auf Seiten der
offiziellen röm.-kath. Lehre u. Praxis sind: das Papsttum mit seinem
Jurisdiktionsprimat, das kirchliche Lehramt, die Missachtung des
synodalen Prinzips, die Auffassung des Weihesakraments u. dessen
Einfluss auf die Eucharistie, die Mariologie, die Meinung, dass eine
Abendmahlsgemeinschaft erst nach Herstellung einer völligen
Kircheneinheit legitim sei. Bei realistischer Betrachtung der
Schwierigkeiten u. fundamentalen Verschiedenheiten im
Glaubensverständnis zeigt sich, dass die Verwirklichung einer
organisatorisch-institutionellen »einen Kirche« utopisch ist u. auch
gar nicht programmatisch mit Berufung auf biblische Texte (Joh 10, 16:
ein Hirt u. eine Herde; 17, 21: dass alle eins seien, usw.) gefordert
werden muss, sondern dass eine geschwisterliche Koexistenz in
»versöhnter Verschiedenheit« im Bereich des konkret Möglichen liegt.
Aus: Herbert
Vorgrimler, Neues Theologisches Wörterbuch,
Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 2000, S. 463 ff. |