Zwangsarbeiter in der Kirche - Lothar Evers - Deutsche Täter ohne jede Reue
Deutsche
Täter ohne jede Reue
"Entschädigung" für NS-Zwangsarbeit - eine erste Bilanz
Hoffen wir, dass nach endlosen Jahren des Wartens im
Sommer 2001 die ersten Gelder bei den Überlebenden ankommen. Hoffen wir,
dass die für die Auszahlungen Verantwortlichen auf die Inszenierung von
Dankbarkeitsgesten der Empfänger vor laufender Kamera verzichten. Zu quälend,
zu peinlich war der Weg zur ersten Zahlung insbesondere in den letzten
Monaten. Jahrelang hatten die Überlebenden und ihre Unterstützer als
“Kritische Aktionäre” die Forderung nach Schadenersatz für die Opfer
herausgeschrieen. Anlässlich runder Firmenjubiläen standen stets die
gleichen Aktivisten vor den festlich geschmückten Kongreßzentren. Ein
Objekt für den Werkschutz: ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Die Mehrheit der Überlebenden lebt in den Ländern
Mittel- und Osteuropas. Viele wussten am Monatsersten nicht, ob sie die
Miete bezahlen oder ausreichend Lebensmittel einkaufen sollten. Keine Gefahr
also für Deutsche Bank, Mercedes-Benz oder Allianz. In den Chefetagen
deutscher Weltfirmen hatte man die Beteiligung der Unternehmen an
NS-Verbrechen längst verdrängt. Selbst als am 4. März 1998 in Newark die
erste Sammelklage gegen Ford Amerika und Ford Köln eingereicht wurde, blieb
man gelassen. Man stockte die Budgets für Rechtsstreitigkeiten auf. Allein
Degussa um 10 Mio. DM.
In den heute veröffentlichten Chroniken der
Nachrichtenagenturen ist es Bundeskanzler Schröder, dem wir verdanken, dass
immerhin 56 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus gezahlt wird. Geben
wir der ganzen Wahrheit die Ehre. Genannter Bundeskanzler war im Sommer 1997
(noch) niedersächsischer Ministerpräsident. Das Bundesland hält ein
Drittel des Aktienbesitzes von VW. Am 4. Juni 1998 verkündet Konzernchef Piëch
auf der VW-Hauptversammlung einen Rekordgewinn von 1,4 Mrd. DM nach Steuern
für das Jahr 1997. Dem Vorstand sei es zum dritten Mal in Folge gelungen,
den Gewinn zu verdoppeln. Trotzdem verweigert Ministerpräsident Schröder
dem Fernsehmagazin “Monitor” jede Stellungnahme zu Fragen nach der überfälligen
Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter bei VW.
Dann wird in den USA das Class Action-Verfahren gegen
VW eröffnet. Da steht Schröder kurz vor einem Besuch bei Bill Clinton
zwecks Nachweises außenpolitischer Fähigkeiten. Schröder muss eingesehen
haben, dass Fragen nach der NS-Zwangsarbeit bei VW so gar nicht zum Image
eines Kanzler in spe passen würden. So und nur so kommt es 1998 zu ersten
Rissen in einer 53 Jahre durchgehaltenen Verweigerungshaltung der deutschen
Wirtschaft, Schadensersatzansprüche der Überlebenden auch nur zu reden. VW
verkündet die Einrichtung eines firmeneigenen Fonds. Und Schröder
verspricht politische Intervention zum Thema, sollte er die Wahl im Oktober
gewinnen.
Rechtsschutz nicht für die Opfer, sondern für die
Täter ist Ziel der Stiftung
“Die neue Bundesregierung wird [...] unter
Beteiligung der deutschen Industrie eine Bundesstiftung ‚Entschädigung für
NS-Zwangsarbeit’ auf den Weg bringen”, heißt es denn auch erfreulich präzise
einige Monate später in der rot-grünen Regierungsvereinbarung. Jeder, der
das Land, seine Wirtschaft und deren Standortdebatten kennt, ahnt: In der
Beteiligung der Wirtschaft liegt die eigentliche Herausforderung des
Projektes. Eine Herausforderung, auf deren politische Strukturierung die
neue Bundesregierung verzichtet. Statt dessen überlässt Rot-Grün die
Gestaltung des Projektes ausgerechnet der Wirtschaft selbst, genauer gesagt
einer Selbsthilfegruppe der 16 in den USA verklagten Unternehmen. Die nennen
sich Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft “Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft”. Der hochtrabende Titel verbirgt knallharte
Interessenpolitik. Die Klagen in den Vereinigten Staaten sollen vom Tisch,
so kostengünstig und schnell wie möglich. Die Zahlung an die Überlebenden
ist dabei lediglich Mittel zum Zweck. Späte Zeichen von Verantwortung oder
gar Reue sucht man vergebens.
Herzlich bittet man um Verständnis, dass ja niemand
gern zweimal für dieselbe Sache zahlt. Da zahlt man besser gar nicht, bis
weitere 100 000 NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nicht mehr leben.
Verkündet werden derlei Plattheiten vom ersten und lange Zeit einzigen
Angestellten der Stiftungsinitiative. Pressesprecher Gibowski scheint
zwischen Spätsommer und Frühherbst überzeugt, dass die von ihm repräsentierten
Firmenjuristen angesichts fehlender Rechtssicherheit mindestens so leiden
wie die in ihren Firmen beschäftigten Sklaven vor 50 Jahren. Zur Unterstützung
der verhandelnden Unternehmen kreiert das Bundeskanzleramt das Amt eines
“Beauftragten des Bundeskanzlers für die Stiftungsinitiative der
deutschen Wirtschaft”. Damit ist aus dem Projekt “Entschädigung für
NS-Zwangsarbeit” das Projekt “Rechtsschutz für deutsche Firmen”
geworden.
Dass sich der dabei erzielte Kompromiss trotzdem sehen
lassen kann, verdanken die Überlebenden nicht der deutschen Wirtschaft,
nicht dem deutschen Bundeskanzler, sondern einzig und allein der Kampfkraft
eines historischen Bündnisses. Das besteht aus
Nichtregierungsorganisationen in Europa und den USA, amerikanischen
Rechtsanwälten, den zu den Verhandlungen zugelassenen Staaten und einigen
engagierten Bundestagsabgeordneten. Es wird unterstützt von ca. 20
JournalistInnen im In- und Ausland und erstreitet wenigstens auf dem
Papier 10 Mrd. DM für die Überlebenden. Im Vergleich zu den 1,5 Mrd.,
mit denen sich die NS-Opfer in den Staaten Mittel- und Osteuropas im Rahmen
der deutschen Wiedervereinigung bescheiden mussten, eine respektable Summe.
Der 17. Juli 2000, Tag der Vertragsunterzeichnung einer
abschließenden Erklärung der Verhandlungen, markiert gleichzeitig den größten
Triumph dieses Bündnisses und den Termin seines Zerfalls in nicht mehr zu
vereinheitlichende Einzelinteressen. Während die Überlebenden über ein
Jahr auf die erste Zahlung warten müssen, kümmern sich die amerikanischen
Anwaltskanzleien um die Aufteilung der ihnen zugesagten Honorare von 125
Mio. DM. Aus einigen NGOs und Staaten am Verhandlungstisch werden
Partnerorganisationen der deutschen Stiftung. Das schafft ökonomische Abhängigkeiten.
Schließlich gelingt es den Spitzen des rot-grünen Projekts, den Kandidaten
der Überlebenden für einen Sitz im Vorstand der Stiftung so zu bedrohen,
dass er zur Wahl gar nicht erst antritt. Die Opfer sind seitdem ohne eigenen
Vertreter in der Exekutive des Stiftungsprojektes.
Nach dieser Zersplitterung und Entmachtung können die
Gründer der Wirtschaftsstiftungsinitiative die vertraglich vereinbarte
Hinterlegung von 5 Mrd. DM in der Bundesstiftung verweigern. Das Parlament
hat seine Forderung vom Sommer 2000 “Der Deutsche Bundestag fordert die
Unternehmen der deutschen Wirtschaft auf, sicherzustellen, dass der von der
Stiftungsinitiative zugesagte Anteil in Höhe von 5 Mrd. Deutsche Mark
ebenfalls umgehend gezahlt wird” jedenfalls bis heute nicht durchsetzen
können. Zwei Wochen, nachdem der Bundestag ausreichende Rechtssicherheit
festgestellt hat, ist der Betrag noch nicht bei der Bundesstiftung
eingegangen. Kein Vorstandsmitglied der Bundesstiftung verlangt einen
rechtsverbindlichen Vertrag, als die 16 Gründer auf Druck einer
amerikanischen Richterin per Presseerklärung zusagen, den vollen
Stiftungsanteil von 5 Mrd. DM zu garantieren. Den Opfern entgehen
Zinseinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.
Nein, nicht die rot-grüne Bundesregierung, nicht der
Deutsche Bundestag hat die Wirtschaft zum Einlenken gezwungen. Wäre es nach
den 16 Gründungsunternehmen der Stiftungsinitiative gegangen, so warteten
die Überlebenden noch heute. Ohne jede Hoffnung. Unwidersprochen durch den
Kanzlerbeauftragten Otto Graf Lambsdorff hatten Unternehmen beantragt, die für
den Bereich “Banken” zuständige Richterin Shirley Wohl Kram für
befangen zu erklären und entpflichten zu lassen. Nur der Weitsicht der
amerikanischen Berufungsrichter ist es zu verdanken, dass dieser
Befangenheitsantrag in der Versenkung verschwand. Vom Bundeskanzler, seinem
Wirtschaftsbeauftragten oder dem Deutschen Bundestag hat man dazu kein Wort
vernommen.
Auch nach dem Urteil des amerikanischen
Berufungsgerichts war die Spitze der Stiftungsinitiative zunächst wild
entschlossen, den Kampf gegen die Überlebenden fortzusetzen. Nachdenklich
wurde man erst, als sich eine Opposition in der Stiftungsinitiative selbst
bildete. Binnen drei Tagen gelang es dem Kölner Unternehmer Wolfgang Müller
und einigen Freiwilligen des Bundesverbandes “Information und Beratung für
NS-Verfolgte”, 60 Mitgliedsunternehmen der Stiftungsinitiative zur
Unterschrift unter den Appell “Sofort auszahlen” zu bewegen.
Stiftungsinterne Kritiker fordern Transparenz
Immer mehr Mitglieder der Initiative bestehen
inzwischen auf Transparenz und Demokratie. Sie verlangen Einblick in deren
Buchhaltung. Es verdichtet sich der Verdacht, dass die Gründungsunternehmen
selbst nur minimale Einzahlungen auf die Konten der Stiftungsinitiative
leisteten. Die durch die Beiträge der gutwilligen und früh einzahlenden
Mitglieder erzielten Zinserträge wollen die 16 Gründer selber zur
Reduzierung ihrer Ausfallgarantie nutzen, statt sie an die Opfer
weiterzugeben. Keines der kritischen Mitglieder der Stiftungsinitiative ist
an der Wahl der Kuratoren für die Bundesstiftung beteiligt worden. Ein
eindeutiger Gesetzesbruch, der von den zuständigen Ministerien der
Bundesregierung gedeckt wird. Die akzeptieren als
vier von den in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft
zusammengeschlossenen Unternehmen zu benennende Mitglieder” nie gewählte
Kuratoren von eigenen Gnaden und auch schon mal eine in der
Anwesenheitsliste als Begleitperson geführte Person. Hauptsache deren Nähe
zu den Gründungsfirmen steht außer Frage. Offensichtlich hält man gerade
das gute Dutzend Unternehmen, die sich am längsten und beharrlichsten gegen
erste Zahlungen an die Überlebenden gesträubt haben, für besonders
geeignet, über die Organisation der Auszahlungen und die Projekte des
Zukunftsfonds zu entscheiden.
Das Beste daraus machen
Zwei bis drei Jahre werden die Bundesstiftung
“Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” und deren Partnerorganisationen
an den Auszahlungen arbeiten. Man stelle sich vor, für Leistungen z.B. des
Mutterschaftsgeldes wäre statt eines Betrages pro Kind eine fixe jährliche
Summe im Haushalt festgeschrieben. Nach der Geburt erhielte die Mutter zunächst
einen Abschlag in Höhe von 30 bis 50% der gesetzlichen Höchstsumme. Der
Restbetrag würde im Mai des Folgejahres nachgezahlt, schließlich müsse
man erst feststellen, unter wie viel neugeborenen Kindern die Gelder
aufzuteilen seien. Ein Aufschrei der Empörung wäre die Folge dieser nicht
sachgerechten und politisch deshalb nicht durchsetzbaren Lösung. Dieser
Aufschrei bleibt aus, wenn die Antragsteller Opfer nationalsozialistischer
Verfolgung sind. Den Überlebenden läuft im Gegensatz zu jungen Müttern
die Lebenszeit davon, und sie werden auf den zweiten Abschlag nicht einige
Monate, sondern ein bis zwei Jahre warten müssen. So werden erneut
zehntausende Opfer sterben, ohne die vollständige Entschädigungssumme
erhalten zu haben. Weil man der Wirtschaft die Politik überließ und dabei
die Überlebenden zu Objekten wurden.
Die zahlreichen Expertenkommissionen neben dem
Parlament scheinen dessen gar nicht so heimliche Entmachtung einzuleiten.
Trotzdem, stellen wir uns nur eine Minute vor: Statt eines Beauftragten für
die Stiftungsinitiative wäre eine Expertenkommission “Schadenersatz für
NS-Zwangsarbeit” eingesetzt worden. Wir hätten miteinander ins Gespräch
kommen müssen. Die Opfer selbst wären deutlicher zu Wort gekommen. Sicher
hätten wir ein einstufiges Auszahlverfahren mit festen Beträgen pro Person
vereinbart. Aber wie hätten wir die Beteiligung der deutschen Wirtschaft
organisiert? Und hätte die wenigstens auf dem Papier 5 Mrd. DM betragen?
Jetzt gilt es aus dem zum Gesetz gewordenen Verhandlungsergebnis das Beste zu machen. Zunächst: die Begleitung der Überlebenden durch die bürokratische Antragsprozedur zu organisieren. § 18 Absatz 3 des Stiftungsgesetzes lautet: “Antragsteller nach diesem Gesetz können von Unternehmen in Deutschland, bei denen oder deren Rechtsvorgängern sie Zwangsarbeit geleistet haben, Auskunft verlangen, soweit dies zur Feststellung ihrer Leistungsberechtigung erforderlich ist.” Dieser Rechtsanspruch will durchgesetzt und organisiert sein. Das können die Opfer nicht alleine leisten. Hoffen wir auf jene Minderheit in diesem Land, die auch in den zurückliegenden fast vier Jahren an ihrer Seite gestanden hat.
Nachtrag: Eine etwas autistische Kumpanei
Polnische Zwangsarbeiter fühlen sich bei der
Auszahlung der Entschädigungsgelder durch die deutsche Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ betrogen: Jeder einzelne
polnische KZ-Häftling erhält im Moment Zloty, die ungefähr 2.000,- DM
weniger wert sind, als hätte man das Geld heute getauscht. Das hängt damit
zusammen, dass an einem Tag, an dem der Zloty den Höchstkurs aller Zeiten
hatte, die deutsche Stiftung über 10% ihrer Stiftungsmittel, nämlich 1,325
Milliarden DM in die polnische Währung Zloty umgetauscht hat. Und der Zloty
hat dann das gemacht, was er gerne macht: er hat sich in den Keller begeben.
Er ist heute zwischen 13 und 16% weniger wert. Nun versucht man, dieses
durch das Missmanagement der deutschen Stiftung - wenn nicht sogar durch
Betrug - viel zu teuer eingekaufte Zloty-Vermögen den Opfern anzudrehen.
Und das bedeutet für das einzelne Opfer dann 2.000,- DM weniger. Darüber
sind die Betroffenen in Polen mit Recht empört. Ich habe Klage gegen
Unbekannt wegen Verdachts des Betruges und der Untreue eingereicht. Man muss
sich genau anschauen, was passiert ist: Ich selbst bin ja Kurator in der
Stiftung, also Mitglied in einer Art Aufsichtsgremium mit 27 Mitgliedern.
Wir haben Anfang des Jahres einen Haushalt verabschiedet und dieser Haushalt
lautet in DM und nicht in Zloty. Trotzdem sind über 10% unseres Vermögens
einfach in Zloty umgetauscht worden, ohne mit uns zu reden. Dabei haben die
beteiligten Banken, insbesondere die Deutsche Bank, einen Provisionsgewinn
von fast 4 Millionen DM erzielt. Es ist außerdem höchst zweifelhaft, ob überhaupt
Geld getauscht worden ist, oder ob die Banken längst bei ihnen vorhandene
Zloty zum historischen Höchstkurs an die Stiftung losgeschlagen haben. Das
Ganze ist so mysteriös, so unprofessionell und vor allem so zum Schaden
unseres Stiftungsvermögens und damit der Zahlung an jedes einzelne Opfer,
dass ich über den Sommer verschiedene Fragen gestellt habe, um aufzuklären,
wie so etwas passieren konnte. Und als ich dabei mit simpelsten Fragen
innerhalb des Stiftungsvorstandes auf Granit gebissen habe, erstattete ich
Anzeige, weil ich glaube, dass es höchste Zeit wird, die Verantwortlichen
zu nennen und dieses Geschäft aufzuklären. Wenn man das als Kurator nicht
mehr schafft, ist in unserer Gesellschaft der Staatsanwalt die probate
Institution, um solche Machenschaften, die letztendlich den Opfern sehr
schaden, aufzudecken.
Eine der mysteriösesten Geschichten in diesem ganzen
Zloty-Umtauschgeschäft ist, dass ich in einer einzigen Nacht
Internet-Recherche vier bis fünf Quellen allein bei der Deutschen Bank
gefunden habe, in denen die Deutsche Bank bereits seit Januar vor der
Volatilität des Zloty warnt. Volatilität heißt nichts anderes, als ein
extremes auf und ab des Kurses. Der Zloty ist nun einmal eine Weichwährung
und er ist bereits bei leichten Verschnupfungen des Marktes zu extremen
Ausschlägen nach oben und nach unten fähig. Wie die Banken, denen natürlich
ganz andere Rechercheinstrumente zur Verfügung stehen, dieses gegenüber
der Stiftung bewusst vertuscht haben, geheim gehalten haben, oder wie man
das gemeinsam geflissentlich übersehen hat, ist eine der spannenden
Geschichten in diesem Zusammenhang. Ich glaube, die Deutsche Bank hätte
keinem zweiten ihrer Kunden geraten, 10% seines Vermögens in diese Weichwährung
Zloty zu tauschen, nur weil die Zinsen dort etwas höher sind. So dass sich
der Verdacht aufdrängt, dass bei der Deutschen Bank ein ganz anderes
Interesse, nämlich das Interesse an Provisionsgewinnen von fast 4 Millionen
DM, vielleicht aber auch das Interesse, durch Billigeinkauf und späteres
teures Losschlagen des Zloty einen Gewinn im zweistelligen Millionenbereich
zu machen, ausschlaggebend dafür war, dass man die deutlichen Warnungen der
eigenen Rechercheabteilung übersehen hat.
Der einzige Vorschlag zur Kompensation für die Opfer,
den die Stiftung bisher selber gemacht hat, ist meiner Meinung nach mit
vielen Haken und Ösen versehen. Der lautet ungefähr so: wir haben jetzt
diese Milliarde in Zloty umgetauscht und der Zloty verzinst sich höher als
die DM, nämlich mit 14 %, statt 4 bis 5% bei der DM. In einem Jahr kann man
also theoretisch bis zu 10% mehr Zinsen erwirtschaften. Man weiß aber überhaupt
nicht, wie in diesem Jahr der Zloty weiter fällt. Das Kompensationsgeschäft
basiert auf dem Liegenlassen des Zloty und der Hoffnung, dass der Zloty
nicht weiter fällt. Ich empfinde das als eine absolute Zockerei.
Wenn der einzige Gewinner bei dem ganzen Geschäft
nicht die deutsche Stiftung, nicht das polnische Opfer, aber vehement die
Banken waren, dann wird man den Druck auf diese Banken so verstärken müssen,
dass sie mindestens ihre eigenen Gewinne abgeben. Darüber hinaus muss man
prüfen, wie man die Banken in eine Art Beratungshaftungsrisiko reinnimmt.
Der bekannte US-Opferanwalt Michael Hausfeld fordert sogar eine
internationale Aufsicht über die Arbeit der Stiftung. Offensichtlich ist
also das Vertrauen, das dem Stiftungsvorstand entgegen gebracht wurde,
aufgebraucht.
Ein Stiftungsvorstand, der nicht dazu in der Lage ist,
seinen eigenen Betrieb so zu kontrollieren, dass nicht ein Schaden von 130
bis 180 Millionen DM für die Opfer entsteht, hat sicherlich seine Aufgabe
verfehlt. Er sollte dann, wenn ihm das schon passiert, nicht auch noch auf
den simpelsten Informationen hocken, um sich nicht zusätzlich dem Verdacht
auszusetzen, er sei vielleicht an der ganzen Geschichte beteiligt und hätte
deswegen einen Grund, bewusst die Sachverhältnisse zu vertuschen.
Nachdem mehr Nazi-Opfer als geplant Ansprüche an den
Entschädigungsfond stellen, bemüht sich die Bundesregierung nun darum, die
Legitimität mancher Forderungen in Frage zu stellen. Die noch lebenden ca.
90 000 italienischen Militärinternierten, die nach der Kapitulation
Italiens 1943 von der Wehrmacht nach Deutschland verschleppt und zum
Arbeitseinsatz gezwungen wurden, sollen von jeglichen Entschädigungszahlungen
ausgeschlossen werden. Dass die italienischen Militärinternierten nun mit
einem höchst fragwürdigen Rechtsgutachten aus der Entschädigung heraus
katapultiert werden sollen, hat im wesentlichen zwei Gründe: Erstens ist es
eine relativ große Gruppe. Es sind wahrscheinlich über 70.000 Menschen,
die man so - salopp gesagt - quitt werden kann. Der zweite Punkt ist, sie
gehören zu einer Opfergruppe, nämlich den nicht-jüdischen Opfern außerhalb
von Mittel- und Osteuropa, intern als 'Rest der Welt' deklariert, die in
eine Zuständigkeit fällt, für die zu wenig Geld da ist. Man hat, als man
die Stiftungsmittel aufgeteilt hat, bestimmte Opfergruppen nicht beteiligt,
darunter auch die Italiener und einige andere Opfergruppen. Wenn man jetzt
nicht auf irgendeine diskrete oder brutale Art die Opfer loswerden kann, würde
sich diese Unterfinanzierung am Ende herausstellen. Wenn es aber gelingt,
die Opfer auf geschickte Art aus dem Gesetz heraus zu manipulieren, sieht es
so aus, als würde das Geld reichen.
Die Bundesregierung argumentiert bei der Verweigerung der Entschädigungsleistungen, dass die Nazis bei Umdeklarierung dieser Kriegsgefangenen in Zivilgefangene gegen Völkerrecht verstoßen hätten, und dass deswegen im Nachhinein diese Maßnahme für ungültig erklärt werden kann. Diese Argumentationsstrategie der Bundesregierung und des vom Bundesfinanzministerium mit einem "Gutachten" beauftragten Berliner Völkerrechtlers Professor Christian Tomuschat ist einfach abenteuerlich. Dass es nicht zulässig war, Menschen in KZ's zu verschleppen, dass es nicht zulässig war, Soldaten die Rechte als Kriegsgefangene nach der Genfer Konvention zu verweigern, das weiß nun wirklich jedes Kind. Es bleibt aber der neuen Strategie der Bundesregierung und von Prof. Tomuschat vorbehalten, zu sagen, weil die Nazis das Recht gebrochen haben, haben sie dich zwar real missachtet, in Wirklichkeit bist du aber Kriegsgefangener geblieben. Da konntest du dir zwar schon damals nichts für kaufen, wir sorgen aber mit diesem Trick dafür, dass du dir auch heute nichts dafür kaufen kannst. Indem wir dir nämlich bescheinigen, dass Kriegsgefangene nicht Leistungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind. Das sind nur Zwangsarbeiter. Real hast du zwar Zwangsarbeit geleistet, in Wirklichkeit, als rechtliches Subjekt, warst du laut Prof. Tomuschat Kriegsgefangener. Bingo: hiermit bist du aus dem Gesetz rausgeflogen. Das ist ein ganz besonderer Zynismus, der nur in dieser etwas autistischen Kumpanei zwischen Bundesfinanzministerium und einem gedungenen, wahrscheinlich sehr gut bezahlten Völkerrechtler passieren kann. Der schreibt sich damit um sein ganzes Renomee, weil er meint, das guckt sich keiner an. Es ist ein übles Auftragsmachwerk, das so durchsichtig dem Zweck dient, eine Opfergruppe los zu werden, dass es für diesen eigentlich nicht unrenommierten Menschen absolut peinlich ist, so etwas geschrieben zu haben.
Lothar Evers war 2001 Geschäftsführer des Bundesverbandes “Information und Beratung” für NS-Verfolgte. Er war Mitglied der tschechischen Delegation bei den Verhandlungen über die Zwangsarbeiter-Entschädigung und Kuratoriumsmitglied in der Bundesstiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft”.
Der Text erschien zuerst in leicht veränderter Form im Querblick. Rundbrief der IKvu 4/2001.
