KOMMENTAR
Heilung und gewaltfreie Konfliktlösung bei sexueller Gewalt in der römisch-katholischen Kirche
von Verena Mosen
Nach Erscheinen der Leitlinien der Deutschen
Bischofskonferenz „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger
durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (2002)
erstellte ich ein Jahr später für Catholics for a Free Choice (CFFC), die
Initiative Kirche von unten (IKvu) und die Kirchenvolksbewegung Wir sind
Kirche (WsK) einen Bericht zum Thema „Römisch-katholische Kirche und
Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland“ – genauer zur
Behinderung der Konvention durch das katholische Kirchenrecht am Beispiel
sexueller Gewalt.
Bis heute hat sich an der Situation, die 2003 in der
Studie nachgewiesen werden konnte, nichts geändert: Die Praxis in den
deutschen Bistümern mit Blick auf „sexuellen Kindesmissbrauch“ steht in
der Regel nicht im Einklang mit deutschem Recht, denn es findet zunächst
ein langer Prozess innerhalb der Kirche statt, ehe der Kontakt zum Opfer
aufgenommen wird, falls dies überhaupt geschieht. Die Kirche ist durch ihre
eigenen Richtlinien gehalten, kanonisches Recht und die Vorschriften des
Heiligen Stuhls zur Verschwiegenheit zu befolgen. Dies wurde im damals neuen
sog. Motu proprio „Sacramentum sanctitatis tutela“ von Johannes Paul II.
und im erläuternden Brief Kardinal Joseph Ratzingers als Vorsitzender der
Glaubenskongregation (2001) geregelt. Hier wird festgelegt, dass die
Glaubenskongregation die absolute Autorität über die Untersuchungen und
Beschlüsse hinsichtlich von Beschuldigungen wegen „sexuellen
Missbrauchs“ an Minderjährigen in der Kirche innehat.
Nicht nur im aktuellen Fall der Canisius-Schüler zeigt
sich, dass diese fatalen Zusammenhänge immer noch nicht hinreichend zur
Kenntnis genommen werden. Bereits 1991 wurde der Vatikan durch den Täter
selbst informiert, in Abständen wurden die Vorfälle dem Jesuitenorden
angezeigt, der spätestens 2006 umfassende Kenntnis besaß. Warum werden
dann erst 2010 diese strafrechtlich relevanten Gewaltakte öffentlich
gemacht und Ermittlungen eingeleitet?
Seit Veröffentlichung der Studie 2003 verging kein
Jahr, in dem nicht Fälle bekannt wurden. Oft dauerte es Jahre, bis die zuständige
Bistumsleitung die Ermittlungsbehörden einschaltete. Schon 2003 wurde in
unserem Bericht gefordert, mit staatlichen Ermittlungsbehörden zusammen zu
arbeiten, um sicher zu stellen, dass sich die deutsche römisch-katholische
Kirche an nationales Strafrecht hält.
Weiterhin forderten wir die Bischofskonferenz auf, sämtliche
Fälle sexueller Gewalt zu veröffentlichen – unter Wahrung der Privatsphäre
von Opfern und Tätern; auch solche Fälle, die intern dem Heiligen Stuhl
mitgeteilt wurden.
Nach wie vor fordere ich, dass die Täter-Fokussierung
in den vorhandenen Richtlinien verändert wird. Die derzeit gültige
Regelung beunruhigt zu Recht Organisationen wie z. B. kirchliche Jugendverbände,
die auf dem Gebiet der Prävention von sexueller Gewalt arbeiten. Nicht nur
für diese Verbände, sondern auch für Kirchengemeinden, Ministrant/innen
und kirchliche Schulen muss die Prävention sexueller krimineller Handlungen
ein Thema sein. Jegliche Forderung gegen Geistliche wegen sexueller Gewalt
muss nicht nur mit finanziellen Mitteln unterstützt werden, sondern die
Verfolgung der Täter muss auch integraler Bestandteil zukünftiger
Programme werden.
Nichts davon wurde bisher aufgenommen und umgesetzt.
Ich würde mich freuen, wenn es nun endlich zur Veränderung der Praxis und
der Leitlinien käme, habe aber aufgrund meiner langjährigen Recherche und
Erfahrungen im Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern in der römisch-katholischen
Kirche in Deutschland erhebliche Zweifel daran.
Als Trainerin für gewaltfreie Konfliktlösung, weiß
ich, dass eine wirkliche Lösung und Heilung für Täter und Opfer in
Gewaltprozessen nur möglich ist, wenn sich beide miteinander
auseinandersetzen und ein wirklicher Dialog stattfindet, bei dem es am Ende
auch zu Vereinbarungen kommt, die umgesetzt werden.
Verena Mosen war Sprecherin der IKvu von 2003 bis 2007.
Den Bericht "Römisch-katholische Kirche und Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland" finden Sie in unserem Themenspecial "Umgang mit sexueller Gewalt in der Kirche"
