Hintergrundinformationen zur PRESSEMITTEILUNG 08 vom 01.06.2006
Ökumenisches
Pfingsttreffen 1971 in Augsburg
Das 1. Ökumenische Pfingsttreffen fand auf Einladung des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags (DEKT) und des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) von 3. bis 5. Juni 1971 in Augsburg statt. Als Laientreffen und Forum für ökumenisch engagierte Gruppen konzipiert, hatte es vor allem die Funktion eines Indikators für das damals ökumenisch Mögliche. Und es war es ein Experiment für erwartete weitere ökumenische Veranstaltungen: Ein Anfang, hinter den es zum damaligen Zeitpunkt kein Zurück zu geben schien.
8000 DauerteilnehmerInnen - darunter etwa 400 TeilnehmerInnen aus den Niederlanden, Österreich, Schweiz und Frankreich sowie über 400 JournalistInnen - arbeiteten in 6 Arbeitsgruppen zu den Themen I: Glaubensnot und Kirchen, II: Gottesdienst, III. Ehe, IV. Sorge für den einzelnen Menschen - Individuelle Lebenshilfe, V. Ausländische Arbeitnehmer und VI. Entwicklung - Verantwortung der Christen.
Wir dokumentieren Resolutionen
aus den Arbeitsgruppen "I: Glaubensnot und Kirchen" und "II:
Gottesdienst", die für die Diskussion um den 1. Ökumenischen
Kirchentag 2003 in Berlin und dem 2. Ökumenischen Kirchentag 2010
in München und eine ökumenisch gewandelte Kirche (wieder) von Interesse
sind.
Arbeitsgruppe I: Glaubensnot und Kirchen
Resolutionen, die im Plenum - 2500 Personen - verabschiedet wurden:
1. Das
Plenum der Arbeitsgruppe I nimmt den Beschluss der Kirchenleitungen mit
Bedauern zur Kenntnis, verschiedene Begriffe im Credo für die
Charakterisierung der Kirchen zu gebrauchen. Das Plenum bittet die
Kirchenleitungen, baldmöglichst den einheitlichen Begriff
"allumfassend" in den Gebrauch der gemeinsamen Credo-Fassung
einzuführen.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 2.
Mit großer Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen
angenommen.
2. Die Christen in der Arbeitsgruppe I bitten das Zentralkomitee der
deutschen Katholiken und das Präsidium des Deutschen Evangelischen
Kirchentages, ein weiteres Treffen von Christen der verschiedenen
Kirchen (gemeinsamer Kirchentag) in etwa zwei Jahren wieder zu organisieren.
Die Aussprachen in den Arbeitsgruppen haben allen Beteiligten sowohl zu
einem besseren gegenseitigen Verstehen als auch zur Klärung über den
eigenen Ort in der Christenheit und in der eigenen Kirche verholfen.
Antragsteller: Diskussionsgruppen 2 und 7.
Mit Mehrheit angenommen.
5.
Zahlreiche Erfahrungen bestätigen, dass die Zeit, in der die Konfessionen
kirchentrennend waren, vorbei ist. Gleichwohl stehen wir noch vielfach am mühsamen
Anfang gemeinsamen Handelns. Darum fordern wir aus Anlass des 1. Ökumenischen
Pfingsttreffens die Christen in den vielen Kirchen auf, sich auf den
Prozess in Richtung auf die eine Kirche einzulassen.
(1) Wir fordern die Christen aller Konfessionen auf:
· Treibt selbst das ökumenische Anliegen weiter!
· Bildet gemeinsame Gruppen in allen Gemeinden.
· Bildet gemeinsame Christenräte an jedem Ort.
· Gebt euch gegenseitig Lebens- und Glaubenshilfe durch Information und Kooperation.
· Plant und verwirklicht gemeinsame Aktivitäten in allen gesellschaftlichen Bereichen.
· Feiert gemeinsame Gottesdienste.
· Erkennt euch gegenseitig an und seid bereit, aufeinander zu hören.
(2) Wir wenden uns an die Leitungen und Entscheidungsgremien der Kirchen:
· Schafft die rechtlichen Voraussetzungen, daß Gemeinden, die dies wünschen, für bestimmte Aufgaben gemeinsame Einrichtungen bilden können - etwa für Bau, Betrieb und Unterhaltung von Sozialeinrichtungen, Gemeindezentren, Bildungswerken, Beratungsdiensten usw. sowie für Ausbildung, Anstellung und Fortbildung der Mitarbeiter.
· Schafft die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für die zu bildenden Christenräte mit finanzieller Verfügungsgewalt.
· Schafft die rechtlichen Voraussetzungen, daß in der Schule, wo gewünscht, der Religionsunterricht als gemeinsames Angebot erteilt werden kann.
· Bildet zu diesem Zweck auf Landes- bzw. Diözesanebene sowie auf Bundesebene gemischte Kommissionen mit entsprechenden Kompetenzen.
Wir
verstehen dies als Teilhabe am Werk Jesu in Überwindung der Trennung
der Konfessionen und enger Kirchlichkeit.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 5.
Mit Mehrheit angenommen.
6. Die
Arbeitsgruppe I der in Augsburg versammelten Christen bittet die örtlichen
christlichen Gemeinden der Bundesrepublik, sich um die Synagogen in ihrem
Bereich zu kümmern und ihnen, wenn nötig, finanziell zu helfen.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 6.
Mit großer Mehrheit angenommen.
7. Die
Arbeitsgruppe I schlägt vor, dass über das gemeinsame Apostolikum und
Nicaenum hinaus eine prägnante Glaubensaussage erarbeitet wird, die
dem Menschen von heute verständlich ist und ihm hilft, sich als Christ zu
bekennen. Eine solche Aussage müsste ökumenisch sowohl von
Theologen als auch von Nicht-Theologen in den Gemeinden erarbeitet werden.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 7.
Mit Mehrheit angenommen.
9. Alle
evangelischen und katholischen Christen und Gemeinden werden aufgefordert,
neue Formen zu suchen, die Ergebnisse der theologischen Forschung in
einer für Nichtfachleute verständlichen Form darzustellen und zu
diskutieren. Dieses müsste ökumenisch geschehen, weil jede Konfession oder
christliche Gemeinschaft dann ihr besonderes Pfund mit einbringen kann und
gleichzeitig die Fülle der Gnadengaben Jesu an seine Gemeinde sichtbar würde.
Ebenso sollte angeregt werden, die ökumenischen Einkehrtage und
Exerzitien öfter anzubieten, weil diese Form des Zugangs zur
Gotteserfahrung einem wachsenden Bedürfnis vieler entgegenkommt. Die Bischöfe
und Kirchenleitungen werden gebeten, Pfarrer und Kirchenvorstände zu diesem
Vorgehen zu ermuntern.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 8.
Mit Mehrheit angenommen.
Arbeitsgruppe II: Gottesdienst
A. Resolutionen, die im Plenum - 1400 bis 2100 Personen - verabschiedet
wurden:
16. Die Kirchenleitungen sowie die Synode der EKD und die Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD sollen die sich abzeichnende Annäherung im Verständnis des Amtes sowohl in der Theologie wie in der Praxis des kirchlichen Lebens aufnehmen, theologisch verarbeiten und weitervermitteln. Insbesondere dürften die Bestrebungen zu einer Abendmahlsgemeinschaft zwischen den Konfessionen nicht mehr durch einen bloßen Verweis auf die Ungeklärtheit der Amtsfrage abgelehnt werden.
19. (1)
Viele Menschen finden infolge einer ihnen unverständlichen Sprache keinen
Zugang mehr zum Gottesdienst. Wir fordern daher:
a) die Überarbeitung
und Neugestaltung liturgischer Texte,
b) eine Predigtsprache, die den Menschen unserer Zeit erreicht,
c) das Gespräch zwischen Pfarrer und Gemeindegliedern zur Vor- und
Nachbereitung von Gottesdiensten,
d) eine intensive Aus- und Weiterbildung der Pfarrer in dieser Richtung.
(2) Wir bitten die Kirchenleitungen, die Teilnahme an einem ökumenischen Gottesdienst oder an dem Sonntagsgottesdienst der anderen Konfession als Teilnahme an einem regulären Sonntagsgottesdienst der eigenen Konfession gelten zu lassen.
(3) Die
Kirchenleitungen sollten darauf hinwirken, dass ökumenische
Gottesdienste in einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu einem
selbstverständlichen Bestandteil der Gottesdienstordnungen beider
Kirchen werden.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 12.
Mit großer Mehrheit angenommen.
20. In
jeder christlichen Kirche soll es jedem Christen, der der Einladung des
Herrn folgen will, möglich sein, an der Kommunion teilzunehmen.
Falls er einem anderen Bekenntnis angehört, nimmt er als Gast daran teil.
Die christlichen Kirchen verzichten auf ein Verbot, das ihre Glieder von der
Teilnahme an der Kommunion einer anderen Kirche abhält. Diese Kommunion
erlaubt eine brüderliche Gemeinschaft, ohne dass die Kirchen und der
einzelne gezwungen sind, von ihrem Verständnis des Sakraments etwas
preiszugeben.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 12.
Mit deutlicher Mehrheit angenommen.
22. Bei
den Bischöfen beider Kirchenleitungen und bei den Leitungen der anderen
kirchlichen Gruppierungen, die in der Allianz zusammengeschlossen sind, wird
beantragt, alle Gebetswochen (im Januar und zu Pfingsten) einschließlich
der Allianzgebetswoche zusammenzulegen und möglichst die Woche vor
Pfingsten für ökumenische Veranstaltungen zu nutzen.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 13.
Mit großer Mehrheit angenommen.
23. Das ökumenische
Bewusstsein vieler Gemeinden verlangt die Intensivierung der Praxis ökumenischer
Gottesdienste. Darum werden folgende Anträge an die Deutsche
Bischofskonferenz, den Rat der EKD und die Leitungen der evangelischen
Landeskirchen und Freikirchen gestellt:
(1) Den Gemeinden soll freigestellt und empfohlen werden, regelmäßig ökumenische Gottesdienste als gemeinsame sonntägliche Hauptgottesdienste zu halten.
(2) Die
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland soll beauftragt
werden, eine Zentralstelle zu schaffen, die Material aus ökumenischen
Gottesdiensten sammelt, sichtet und veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen
sollten allen Gemeinden und interessierten Kreisen und Personen zugänglich
gemacht werden.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 15.
Mit Mehrheit angenommen.
24. Die
Kirchenleitungen, Gemeinden und Theologen sollen zur Lösung der Frage
der gemeinsamen Eucharistie resp. Abendmahlsfeier unverzüglich Wege
theologischer Klärung und verbindlicher Verhandlungen suchen. Dabei
sollen die römisch-katholische Kirche, die Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften der Reformation sowie alle anderen christlichen Kirchen
verantwortlich beteiligt werden.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 16.
Fast einstimmig angenommen.
25. Auf
dem Weg zur Gemeinschaft im Gottesdienst und am Tisch des Herrn ist es unerlässlich,
dass sich die Christen beider Konfessionen in ihren Gottesdiensten und
ihrer Eucharistie- bzw. Abendmahlsfeier besuchen und kennen lernen.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 16.
Mit deutlicher Mehrheit angenommen.
26. Wir
bitten die katholische Bischofskonferenz und die Synode 72 festzustellen, dass
auch die Teilnahme an ökumenischen und evangelischen Gottesdiensten
als Erfüllung der "Sonntagspflicht" anzusehen ist.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 16.
Mit deutlicher Mehrheit angenommen.
27. Wir
fordern Kirchenleitungen und Synoden auf, gemeinsame
Abendmahlgottesdienste bzw. Eucharistiefeiern für ökumenische Gruppen und
konfessionsverschiedene Ehepaare zuzulassen und als einen Weg zur größeren
Einheit zu empfehlen.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 16.
Mit großer Mehrheit angenommen.
28. Die römisch-katholischen
und evangelischen Synoden und Kirchenleitungen werden gebeten, ihre Glieder
gegenseitig zu einer offenen Kommunion zuzulassen.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 16.
Mit Mehrheit angenommen.
29. Die
Leitungen der evangelischen und katholischen Kirchen in der Bundesrepublik
Deutschland werden gebeten, die Abschaffung aller Vorschriften zu
veranlassen, die einem Predigeraustausch in Eucharistie- und
Abendmahlsfeier entgegenstehen.
Antragsteller: Diskussionsgruppe 16.
Mit großer Mehrheit angenommen.
B. Resolutionen, die nicht dem Plenum vorgelegt,
sondern in einer Diskussionsgruppe verabschiedet wurden:
Diskussionsgruppe 10: 65 Personen
30. Die Teilnehmer der Diskussionsgruppe fordern die Kirchenleitungen, die Synoden der EKD und die Gemeinsame Synode der Deutschen Bistümer auf, die wechselseitige Teilnahme von Partnern aus konfessionsverschiedenen Ehen bei Eucharistie/Abendmahl ohne Einschränkung zuzulassen.
Begründung:
Eucharistie/Abendmahl sind ein Zeichen besonderer Verbundenheit und
Zusammengehörigkeit. Da zwischen den Konfessionen jedoch keine gegenseitige
Zulassung besteht, sind die Partner aus konfessionsverschiedenen Ehen an
einem entscheidenden Punkt gehindert, ihre Ehe als von Gott gewollte Einheit
zu erfahren. Auf dem Weg zur Sichtbarmachung der ursprünglichen, von
Christus gestifteten Einheit der Kirchen ist die gegenseitige Zulassung zu
Abendmahl/Eucharistie für Partner aus konfessionsverschiedenen Ehen
unaufschiebbar notwendig.
Antragsteller: Ökumenischer Arbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft der
Evangelischen Jugend Deutschlands und des Bundes der Deutschen Katholischen
Jugend.
Mit 60 Ja- und 2 Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
31. Die
Teilnehmer der Diskussionsgruppe fordern die Kirchenleitungen, die Synoden
der EKD und die Gemeinsame Synode der Deutschen Bistümer auf, gemeinsame
Abendmahlfeiern / Eucharistiefeiern für ökumenische Arbeitskreise
zuzulassen.
Begründung:
Da die Kirchen zu ihrer vollen Einheit immer unterwegs sind, werden sie
durch einzelne ökumenische Gruppen zeichenhaft daran erinnert, dass auch
ihre Einheit im Abendmahl erst dann vollendet ist, wenn alle Gläubigen
daran teilnehmen können. Freilich ist christliche Gemeinschaft behindert
durch konfessionelle Schranken. Das bedeutet aber nicht, dass man aus diesem
Grund die Trennung beim Abendmahl fordert; den Abendmahl ist nicht nur
Ausdruck bestehender, sondern auch erhoffter Einheit. Wo durch gemeinsames
Leben und Arbeiten eine christliche Gemeinschaft gewachsen ist und zu einer
Übereinstimmung im Glauben geführt hat, erscheint die gemeinsame Feier des
Herrenmahles geboten als Bekräftigung des gemeinsamen Willens auf dem Weg
zur Einheit.
Antragsteller: Ökumenischer Arbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft der
Evangelischen Jugend Deutschlands und des Bundes der Deutschen Katholischen
Jugend.
Mit 60 Ja- und 2 Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Diskussionsgruppe 11: 100 Personen
32. Wir
erwarten vom Ökumenischen Pfingsttreffen in Augsburg den nachdrücklichen
Einsatz
a) für
eine wirklich ökumenische Trauung, bei der nicht eine
Konfession die andere zu Gast lädt, sondern beide gemeinsam den
Trauungsgottesdienst vollziehen, den Ehewillen gemeinsam erfragen und die so
getrauten Paare in beiden Kirchen als ökumenisch getrautes Paar
registrieren;
b) für eine ökumenische Form der Taufe;
c) für ökumenische Formen des Religionsunterrichts an den öffentlichen
Schulen, auch und besonders an den Grundschulen.
Antragsteller: Ökumenischer Arbeitskreis Starnberg/Aufkirchen.
Mit Mehrheit angenommen.
33. Auf
Wunsch der Eltern können Kinder aus konfessionsverschiedenen Ehen
gemeinsam in ökumenischen Gemeindegottesdiensten unter brüderlichem
Zusammenwirken der Geistlichen getauft werden. In solchen Fällen
empfiehlt sich ein entsprechender Eintrag in beide Kirchenbücher. Dies ermöglicht
nach wie vor eine konfessionelle Schwerpunkterziehung, erweitert aber
entscheidend den innerkirchlichen Lebensraum für die
konfessionsverschiedene Familie.
Antragsteller: Siegfried Kimmerle, Stuttgart.
Mit Mehrheit angenommen.
34. An die
Deutsche Bischofskonferenz:
(1) Die
Teilnahme an ökumenischen Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen soll als
Erfüllung der Sonntagspflicht anerkannt werden.
(2) Für Katholiken in konfessionsverschiedenen Familien soll die Teilnahme
am evangelischen Gottesdienst als Erfüllung der Sonntagspflicht gelten.
(3) Um gegenseitigen Besuch in den Gottesdiensten zu ermöglichen, soll auch die Teilnahme katholischer Christen am evangelischen Gottesdienst als Erfüllung der Sonntagspflicht gelten.
An die
Mitglieder aller katholischen und evangelischen Synoden und Diözesanräte,
das Zentralkomitee der deutschen Katholiken und das Präsidium des Deutschen
Evangelischen Kirchentages:
Die Behandlung vorstehender Anträge soll bis zu deren Erledigung unterstützt
und verfolgt werden. Die Öffentlichkeit soll über den Fortgang der Bemühungen
ausführlich informiert werden.
Mit Mehrheit angenommen.
35. Jeder
Gottesdienst ist eine Einladung Jesu Christi. Deshalb stellt er nicht primär
eine "Pflichterfüllung" dar, sondern vielmehr Teilnahme an einem
Fest der christlichen Gemeinschaft, die in allen Kirchen gleichermaßen
gegeben ist. Wir bitten die katholischen Bischöfe, den Besuch eines ökumenischen
Sonntagsgottesdienstes als erfüllte Sonntagspflicht anzusehen. Dann erst
sehen wir die Voraussetzung für regelmäßigere und häufigere ökumenische
Gottesdienste gegeben. Sonst bleibt ökumenischer Gottesdienst zweitrangig.
Mit Mehrheit angenommen.
Diskussionsgruppe 14: 180 Personen
36. Die
Gottesdienste beider Konfessionen sind zum Problem geworden. Sie erfüllen
weithin nicht mehr die Funktionen, die sie nach dem christlichen Glauben für
den einzelnen, die Gemeinden und Kirchen und für die Gesellschaft haben
sollten. Der Bedarf an Gespräch und Information ist erheblich gewachsen,
ohne daß der herkömmliche Gottesdienst dem gerecht werden kann.
Vereinzelte Versuche mit neuen Gottesdienstformen genügen in dieser
Situation nicht mehr. Es muss vielmehr gemeinsam und planmäßig
darauf hingearbeitet werden, den Gottesdienst inhaltlich und formal dem
Evangelium entsprechend zu aktualisieren. Dazu halten wir für
notwendig:
(1) Bei
der Durchführung und Vorbereitung von Gottesdiensten sollten mehr
Gemeindeglieder aktiv und verantwortlich beteiligt sein als bisher.
Die Gestaltung von Gottesdiensten durch ein oder zwei hauptamtliche
Mitarbeiter der Kirche sollte zur Ausnahme werden.
(2) Versuche mit neuen Gottesdienstformen müssen (auch bei teilweise
negativem Ergebnis) als Experiment anerkannt und gefördert und
systematisch ausgewertet werden.
(3) Es ist eine unerlässliche Forderung, dass in Zukunft mehr verschiedene Formen bzw. Typen des Gottesdienstes in Wort und Sakramentsteil zugelassen werden, z.B.
· Gottesdienst als Fest, Feier und Anbetung,
· Gottesdienst zur Orientierung, Information und Wahrheitsfindung,
· Themengottesdienste,
· Gottesdienste als Lernprozess,
· Gottesdienste zur Lösung von Problemen,
· Gottesdienste zur Aktivierung der Gemeinden und der Gesellschaft.
(4) Bei
der Gestaltung und Durchführung von Gottesdiensten sollten Erkenntnisse der
Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Organisationsforschung und
Kommunikationstheorie berücksichtigt werden.
(5) Es müssen die äußeren Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass
Gottesdienste entsprechend diesen Zielen gestaltet werden können (Räume,
Einrichtung, technische Hilfsmittel, Seminare usw.).
(6) Da die Vorbereitung von Gottesdiensten durch Gruppen viel Zeit und
Arbeit kostet, soll ein verstärkter Austausch von Gottesdiensten zwischen
den Gemeinden und Konfessionen angeregt und gefördert werden.
(7) Im Zusammenhang mit den genannten Veränderungen soll für den
Gottesdienst wieder neu und gemeinsam geworben werden.
Antragsteller: Günter Hegele, Solingen.
Mit Mehrheit angenommen.
|
Quellenangabe: Ökumenisches Pfingsttreffen
Augsburg 1971. Dokumente. Herausgegeben vom Präsidium des
Deutschen Evangelischen Kirchentages und vom Zentralkomitee der
Deutschen Katholiken. Kreuz-Verlag, Stuttgart (ISBN 3-7831-0366-5),
Verlag Bonifatius Druckerei, Paderborn (ISBN 3-87088-067-8). |
