Carl-Peter Klusmann und P. Werner Löser SJ:

Ist eucharistische Gastfreundschaft etwas "Unwahrhaftes"?
Ein Schriftwechsel im Anschluss an das
"Wort" der katholischen Bischöfe zum Kirchentag


Prof. Dr. Werner Löser SJ: "Würde es zu einer offiziellen Wechselseitigkeit der eucharistischen Gastbereitschaft kommen, wären nicht nur viele evangelische Christen, sondern auch viele Katholiken über den seit langem erwarteten Schritt in eine neue Zukunft hinein glücklich, andere - Katholiken - würden sich besorgt fragen, ob damit nicht das Profil ihrer Kirche Schaden genommen hätte. Wenn es zu dem genannten Schritt nicht kommt [...], ist damit zu rechnen und zu befürchten, dass kirchliche Basisgruppen in eigener Verantwortung die Interkommunion oder vielleicht sogar die Interzelebration praktizieren, - wie es ja hier und da schon geschehen ist." (in einem Statement "Gemeinsamer Kirchentag - getrenntes Abendmahl" auf dem Ökumenischen Studientag im Zentrum Ökumene der EKHN am 12. Oktober 2002.)

Der gemeinsame Arbeitskreis "Ökumene" von IKvu und WsK bereitet seit Beginn des Jahres 2002 zusammen mit der Berliner evangelischen Gemeinde "Prenzlauer Berg - Nord" ökumenische Gottesdienste beim Kirchentag mit dem Angebot eucharistischer Gastfreundschaft (Gastbereitschaft) vor. Dieses Konzept wird im Mai/Juni 2002 gegenüber dem Ökumenischen Kirchentag mehrfach erläutert. Vor allem steht fest, dass keine Interzelebration oder Interkommunion beabsichtigt ist, was in den Medien nicht immer deutlich wird. Schließlich werden die Gottesdienste aber nicht in das offizielle Programm aufgenommen. Sie finden nun außerhalb der Verantwortung des Kirchentages statt.

Die katholischen Bischöfe schreiben in ihrem "Wort" zum ÖKT: "Im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentages ist die Erwartung laut geworden, in Berlin die eucharistische Gastfreundschaft zu praktizieren. Es schmerzt uns, dass wir derzeit hierzu nicht in der Lage sind. Solange die ökumenischen Partner sich in Grundüberzeugungen widersprechen, ist eine Einheit am Tisch des Herrn unwahrhaftig."

Dazu nimmt der AK Ökumene Stellung: "Nach herrschendem Verständnis entsteht Abendmahlsgemeinschaft im Vollsinne erst durch eine offizielle Kirchengemeinschaft. Mit der eucharistischen Gastfreundschaft oder Gastbereitschaft, bei der eine Kirche Angehörige anderer Konfessionen zum Abendmahl zulässt, verhält es sich jedoch anders. Wenn die Bischöfe erklären, dass sie dazu nicht in der Lage sind, respektieren wir das. Solange sie damit nur ihr eigenes Verhalten bewerten, mögen sie wegen der noch bestehenden theologischen Unterschiede die Praxis der eucharistischen Gastfreundschaft für "unwahrhaftig" halten.

Ein generelles Verdikt hingegen wäre ein Affront gegenüber den evangelischen Kirchen, welche die Klärung der theologischen Probleme ebenfalls als eine beiderseitige Aufgabe ansehen, jedoch schon jetzt Christen anderer Konfession im Sinne der Gastbereitschaft einladen. Als Katholiken weisen wir den Versuch zurück, diejenigen unter uns zu bevormunden, die ihrem Gewissen gemäß einer solchen Einladung folgen. Wir wünschen uns Bischöfe, die nicht jeden verurteilen, der von dem abweicht, was sie selbst für wahr oder richtig halten. Ob für andere die Einheit am Tisch des Herrn etwas mit Unwahrhaftigkeit zu tun hat, die Entscheidung darüber steht selbst einem Bischof nicht zu, weil nur Gott das Gewissen eines Menschen kennt. "Herren über unseren Glauben" (vgl. 1 Kor 1,24) sein zu wollen, dazu ist auf Erden niemand befugt."

Prof. Dr. Werner Löser SJ: "Ich verstehe die Probleme, zu deren Lösung Sie beitragen möchten, allzu gut. Doch Ihre Beiträge zur Lösung der Probleme scheinen mir nicht hilfreich zu sein. Sie insistieren in Ihren Texten, zumal auch in der Stellungnahme zum Hirtenbrief der Bischöfe auf der persönlichen Gewissensentscheidung der Einzelnen. Ich weiß, dass diese in der Lehre unserer Kirche tatsächlich das iudicium ultimo practicum bedeutet. Bei der Eucharistie und bei anderen kirchlichen Vollzügen haben wir es aber mit "Sachverhalten" zu tun, die von sich her konstitutiv kirchlich geprägt sind. Dem hat sich das Verhalten der Einzelnen einzupassen, sonst verfehlt es den Anspruch, der gerade in dem liegt, was da vollzogen wird. In diesem Zusammenhang kommt dann auch die Kompetenz der Bischöfe ins Spiel. Sie darf nicht darauf reduziert werden, dass da ebenfalls einzelne Christen von ihrer persönlichen Gewissensentscheidung Gebrauch machen, die aber andere nicht bindet." (in einem Schreiben an den Sprecher des gemeinsamen Arbeitskreises "Ökumene" von IKvu und WsK vom 12. Januar 2003).

Darauf antwortet der Sprecher des AK Ökumene: "Hier müssen wir, meine ich, genauer hinsehen, in welchem Sinne die Bischöfe von ihrer persönlichen Gewissensentscheidung her meinen, Verbindlichkeiten für andere ableiten zu dürfen.

  1. Unsere kirchlichen Reformgruppen nehmen für sich keinerlei doktrinäre oder jurisdiktionelle Zuständigkeit in Anspruch. Insoweit bestreiten wir keineswegs die Kompetenz der Bischöfe auf diesem Gebiet. [...]
    Dass wir es hier "mit 'Sachverhalten' zu tun (haben), die von sich her konstitutiv kirchlich geprägt sind" bestreiten wir nicht, ebenso wenig die Folgerung: "Dem hat sich das Verhalten der Einzelnen einzupassen, sonst verfehlt es den Anspruch, der gerade in dem liegt, was da vollzogen wird." Allerdings ist die römisch-katholische Kirche nicht mit der Kirche Christi einfachhin identisch, das sagt uns das Konzil. Deshalb ist der § 1 im can. 844 CIC (der einer Gastfreundschaft im Wege steht) für viele nicht mehr hinreichend plausibel begründet.
  2. Um nicht mit der kirchlichen Lehre in Konflikt zu geraten, müssen wir andererseits jedoch die Kompetenz der Bischöfe bestreiten, über das Gewissen anderer zu urteilen. Generell wird eine solches Recht ja auch keineswegs von ihnen beansprucht. Deshalb habe ich es als inkonsequent bezeichnet, dass sie das im konkreten Fall tun, wenn ein Katholik der Einladung zur eucharistischen Gastfreundschaft folgt, dessen Verhalten als unwahrhaftig zu bezeichnen. Das ergibt sich nämlich aus dem Wort der Bischöfe zum ÖKT.
    In diesem Sinne müssen wir darauf bestehen: Die persönliche Gewissensentscheidung der Bischöfe, deretwegen sie erklären, nicht in der Lage zu sein, "in Berlin die eucharistische Gastfreundschaft zu praktizieren", andernfalls "unwahrhaftig" zu sein, kann andere keinesfalls definitiv binden und ihrer eigenen Entscheidung entheben." (in einem Schreiben von Carl-Peter Klusmann an Prof. Löser vom 21. Januar 2003)

Carl-Peter Klusmann, Dudenstraße 9, 44137 Dortmund,
Fon: 0231-147303, Fax: 0231-2866505,
E-Mail: klusmann@ikvu.de

Carl-Peter Klusmann wurde 1934 in Wanne-Eickel geboren und ist katholischer Pfarrer, seit 1996 im Ruhestand. Er ist Mitglied der SOG Paderborn seit deren Gründung 1968; von 1974 bis 1986 Sprecher, seit 1991 zweiter Sprecher der Arbeitsgemeinschaft von Priester- und Solidaritätsgruppen (AGP).

Carl-Peter Klusmann


P. Werner Löser SJ

Dr. theol. Werner Löser SJ ist Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Pater Löser hat uns freundlicherweise auch einen ausführlicheren Text über "Die Diskussion um die Eucharistiegemeinschaft in der katholischen Theologie" zur Verfügung gestellt, der als Beitrag in: Thomas Söding (Hrsg.), Eucharistie. Positionen katholischer Theologie, Verlag Fr. Pustet, Regensburg 2002, S. 178-203, erschienen ist:


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