Johannes Rehm:

Gemeinschaft im Glauben - Trennung am Tisch des Herrn?
Das Abendmahl als ökumenisches Problem


Der folgende Vortrag wurde im Rahmen eines von Evangelischem Bildungszentrum und Katholischem Bildungswerk veranstalteten Podiumsgesprächs in der Reformierten Kirche in Erlangen am 12. November 2000 gehalten. Große Betroffenheit löste bei den Teilnehmenden die kurzfristige Absage des katholischen Koreferenten aus, die dieser mit disziplinarischen Maßnahmen begründete gegen katholische Geistliche in Hamburg und Salzburg, die an so genannten Interzelebrationen teilgenommen haben. Dieses rigide Vorgehen der Amtskirche hätte ihn sehr erschreckt.


Gemeinschaft im Glauben, das war es, was durch die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre", die am 31. Oktober 1999 von offiziellen Vertretern beider Kirchen in Augsburg unterzeichnet worden ist, vor aller Welt öffentlich demonstriert werden sollte. Führende Kirchenvertreter sprachen damals von einem Meilenstein im Miteinander der Kirchen, ja, von einem Jahrhundertereignis, denn der zentrale Stolperstein der Ökumene seit der Reformationszeit, der Gegensatz in der Rechtfertigungslehre sei nun endlich aus dem Weg geräumt. Und die Erklärung stellt auch ausdrücklich fest, "dass zwischen Lutheranern und Katholiken ein Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht, in dessen Licht die ... verbleibenden Unterschiede in der Sprache, der theologischen Ausgestaltung und der Akzentsetzung des Rechtfertigungsverständnisses tragbar sind". Obwohl die Erklärung besonders innerevangelisch heftig umstritten war, weckte sie doch in ökumenisch engagierten Kreisen beider Kirchen die Hoffnung darauf, dass, wenn eine Übereinstimmung in der Rechtfertigungslehre, die schließlich das Kriterium für die Gesamtheit des christlichen Glaubens darstellt, nun offiziell erreicht ist, es jetzt umso leichter sein müsste, dies in der Frage der Abendmahlsgemeinschaft auch zu bewerkstelligen, da dies eine Konsequenz des anderen, bereits Erreichten ist.

Doch die jüngsten römischen Stellungnahmen zeigen überdeutlich, dass es trotz der bekundeten Gemeinschaft im Glauben wohl nicht so schnell gehen wird, die von vielen beklagte Trennung am Tisch des Herrn endlich aufzuheben. Als wollte Rom den protestantischen Kritikern der Gemeinsamen Erklärung noch nachträglich recht geben und deren theologische Vorbehalte kirchenamtlich bestätigen, so ist nach der Erklärung "Dominus Iesus" und der Note der Kongregation für die Glaubenslehre über den Ausdruck "Schwesterkirchen" wirklich nicht mehr so recht klar, ob die römische Amtskirche die evangelischen Kirchen als Kirchen und somit als gleichberechtigte Partner im Dialog anerkennt und ob dann auch das Zustandekommen von Lehrentscheidungen der anderen Kirche tatsächlich uneingeschränkt respektiert wird. Und genau dies hatten die innerevangelischen Kritiker der Rechtfertigungserklärung stets gegen die Unterzeichnung dieses Dokuments eingewandt. Dahinter steht die hiermit offensichtlich nicht ganz aus der Luft gegriffene Befürchtung der gesamte ökumenische Prozess könnte anstatt einer versöhnten Verschiedenheit gleichberechtigter Kirchen zu dienen im Ergebnis eine Rückkehrökumene in Richtung Rom befördern. Dies ist es, was in der gesamten innerevangelischen Diskussion so manchen antirömischen Affekt ausgelöst hat.

Für meine praktische Arbeit als Pfarrer nun stellt die fehlende Abendmahlsgemeinschaft mit der katholischen Schwesterkirche aber nach wie vor ein erhebliches Problem dar und ich hielte es für dringend nötig, dieses ökumenische Zentralproblem fehlender Abendmahls- oder Eucharistiegemeinschaft rasch und beherzt anzugehen. Oft mache ich die Erfahrung, wie schmerzlich viele Christinnen und Christen es erleben, dass bei ökumenischen Gottesdiensten oder insbesondere bei ökumenischen Trauungen das Mahl des Herrn zumindest offiziell nicht gemeinsam gefeiert werden kann. In einer konfessionsverschiedenen Ehe kann zwar der evangelische Partner den katholischen zur Eucharistiefeier begleiten und im allgemeinen auch die Kommunion empfangen, selbst wenn es eine offizielle und generelle Einladung an konfessionsverschiedene Familien zum gemeinsamen Empfang der Eucharistie von seiten der katholischen Kirche nicht gibt. Umgekehrt wird dem katholischen Partner die Teilnahme am evangelischen Abendmahl von seiner Kirche nicht gerade empfohlen. Dies ist das Problem. Nach meinem Eindruck hat die pastorale Sensibilität in dieser Frage bei den deutschen katholischen Bischöfen scheinbar zugenommen, ohne dass sich an der vom kanonischen Recht der katholischen Kirche definierten Rechtslage seitdem etwas geändert hätte. Und nach dieser Rechtslage ist wegen des fehlenden Weihesakraments bei evangelischen Pfarrern deren Abendmahl streng genommen aus römischer Sicht kirchenrechtlich ungültig. Selbst, wenn in manchen ökumenischen Basis- oder Hochschulgemeinden das ökumenische Abendmahl inoffiziell längst eingeführt ist, so kann es doch, wie seinerzeit beim Katholikentag in Hamburg, schnell zur kirchenamtlichen Maßregelung eines katholischen Priesters kommen, der sich aus seelsorgerlichen Gründen für die Teilnahme an einer so genannten Interzelebration entschlossen hat.

Im Bereich der Hochschulseelsorge hat die Ökumene eine lange Tradition: Die Evangelischen Studierendengemeinden und die Katholischen Hochschulgemeinden arbeiten in Deutschland bereits jahrzehntelang intensiv ökumenisch zusammen. Dies hat nicht zuletzt pragmatische Gründe, weil die Zahl der bekennenden Christinnen und Christen an den deutschen Universitäten inzwischen zu einer verschwindenden Minderheit geworden ist und wir uns ein Gegeneinander gar nicht leisten können, sondern auf ökumenische Zusammenarbeit dringend angewiesen sind, um nicht unterzugehen in der Flut der Angebote auf dem religiös- weltanschaulichen Markt einer säkularen Einrichtung wie der Universität. Die Studierenden – also die Menschen an der Basis - machen sich die konfessionellen Unterschiede nicht zum Problem. Selbstverständlich ist es geworden, dass evangelische Studierende Veranstaltungen und Arbeitskreise bei der KHG besuchen und umgekehrt. Als evangelischer Studentenpfarrer habe ich bei manchen katholischen Studierenden oftmals mehr Interesse an der Auseinandersetzung mit der Bibel gefunden wie bei evangelischen und auch die Selbstverständlichkeit, mit der Gottesdienst und Kirche für den Glauben als bedeutsam erachtet werden, bringen katholische Studierende häufig stärker in die Gemeindearbeit ein als evangelische. Insofern sind es nicht nur pragmatische, sondern auch inhaltliche das Zentrum des christlichen Glaubens berührende Gründe, die uns in der Praxis aneinander verwiesen und aufeinander angewiesen sein lassen. Jedenfalls haben wir in Bamberg in den vergangenen Jahren bei ökumenischen Gottesdiensten, gemeinsamen Wochenenden und zahllosen gemeinsamen Veranstaltungen eine uns gegenseitig bereichernde Gemeinschaft im Glauben erfahren, die es schwer nachvollziehbar erscheinen lassen würde, warum dies nicht auch im Gottesdienst am Tisch des Herrn zum Ausdruck kommen sollte. Dabei können durchaus die unterschiedlichen liturgischen und spirituellen Traditionen beider Kirchen in die Gottesdienstgestaltung eingebracht werden und die gemeinsame Vorbereitung eines solchen Gottesdienstes stellt vielfach einen sich gegenseitig bereichenden und korrigierenden Prozess ökumenischen Lernens dar.

Und die von uns in der kirchlichen Praxis erfahrene Gemeinschaft im Glauben wird auch bestätigt von den Ergebnissen des modernen ökumenischen Dialogs über das Abendmahl. Ende der 70er Jahre und in der ersten Hälfte der 80er Jahre sind ökumenisch wegweisende Dokumente des offiziellen Dialogs veröffentlicht worden, die heute in der kirchlichen Öffentlichkeit leider weitgehend vergessen sind. Vergegenwärtigen wir uns die Auseinandersetzungen der Reformationszeit, so werden wir feststellen, dass Luthers Protest gegen die römische Messlehre und Messpraxis heute so nicht mehr erhoben werden kann. In Martin Luthers Schrift "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" aus dem Jahr 1520 war von einer dreifachen Gefangenschaft des Abendmahls durch Messlehre und -praxis der römischen Kirche die Rede:

Inzwischen hat sich viel getan:

Eine deutliche Divergenz theologischer Überzeugungen mit erheblicher praktischer Relevanz gibt es m.E. im ökumenischen Dialog nach wie vor bei der Frage des hierarchischen Amtes, insbesondere bei der Frage, ob das in apostolischer Sukzession stehende Bischofsamt für die katholische Seite unverzichtbare Voraussetzung für die Anerkennung der Gültigkeit einer evangelischen Ordination darstellt. Aber diese verbliebene Divergenz kann doch nicht die in der Rechtfertigungslehre und der Abendmahlslehre gefundene wachsende Übereinstimmung wieder rückwirkend in Frage stellen.

Wie soll es nun weitergehen mit der Ökumene? Sollen die Kirchenleitungen, so wie es geplant ist, erneut Kommissionen einsetzen und den gesamten Dialog noch einmal von vorne aufrollen? Ich meine als Beschäftigungstherapie für Kirchenfunktionäre ist das Thema Abendmahlsgemeinschaft eigentlich zu schade. Die Dialoge der letzten Jahrzehnte haben bereits weitreichende Übereinstimmungen in der Abendmahlslehre zutage gefördert und ich halte aufgrund der Erfahrungen der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" wenig davon, die verbliebenen Unterschiede jetzt auch noch in das Korsett eines kirchenpolitisch motivierten 'differenzierten Konsenses' zu zwängen. Hinzu kommt, dass mit der wechselseitigen Anerkennung der Taufe der Zugang zum Abendmahl getauften Christen der jeweils anderen Konfession doch ohnehin legitimer Weise nicht verwehrt werden kann. Der seelsorgerlich vordringlichste erste Schritt in Richtung auf eine gemeinsame Abendmahlspraxis stellt eine Problemlösung der Frage der eucharistischen Gastfreundschaft bei konfessionsverschiedenen Ehen und Familien dar. Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Nürnberg beispielsweise hat hier 1993 einen insgesamt weiterführenden Vorstoß in Richtung auf eine ökumenische Problemlösung unternommen. Insofern verdient der Beschluss des Ökumenischen Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nürnberg aus dem Jahr 1993 in Erinnerung gerufen zu werden: "Angesichts der Lebenssituation konfessionsverschiedener Ehepaare werden die Mitgliedskirchen der ACK dringend gebeten, im Fall konfessionsverbindender Ehen die eucharistische Gastfreundschaft offiziell unter ihren Mitgliedern zu erlauben".

Doch ich befürchte, die von vielen ersehnte praktizierte Gemeinschaft im Glauben und die Aufhebung der Trennung am Tisch des Herrn wird solange ein unerfüllbarer Wunschtraum sein, solange dieses ökumenische Problem vornehmlich Gegenstand kirchenpolitischen Kalküls und machtpolitischer Überlegungen ist. Um wahre Ökumene zu leben, bedürfen beide Kirchen grundlegender Erneuerung. Und dazu wird es nicht reichen, das Design zu retuschieren und die Strukturen zu reorganisieren. In unserer evangelischen Landeskirche ist vor kurzem eine Streitschrift erschienen, in der einige unserer eigenen aktuellen innerkirchlichen Probleme deutlich angesprochen werden. Sie hat den Titel: "Evangelium hören". In ihr wird die Ökonomisierung der Kirche und die Praxisferne der Kirchenorganisation beklagt. "Evangelium hören", dies, denke ich, ist auch für den ökumenischen Annäherungsprozess die einzig Erfolg versprechende Zielperspektive: "Ecclesia semper reformanda": Die Kirche bedarf der Erneuerung, und zwar einer Erneuerung, die aus dem gemeinsamen Hören auf das Evangelium von Jesus Christus kommt. Dieses Hören auf das Evangelium wird auch zu der schmerzlichen Erkenntnis führen, dass manche gewohnten kirchlichen Verfahrensweisen und eingefahrenen Strukturen vergänglich sind und von daher keine unveränderlichen ewigen Wahrheiten darstellen. Dieses gemeinsame Hören auf das Evangelium kann in der alltäglichen Gemeindearbeit bei ökumenischen Gottesdiensten, Bibelwochen in Studenten- und Kirchengemeinden geschehen und ich verspreche mir davon eine viel größere erneuernde Kraft als von ökumenischen Kommissionen und offiziellen Gremien. Das Evangelium kann die Kirchen davor bewahren, sich an die Gesetze des Marktes oder die Gesetze des Codex Iuris Canonici zu verlieren. Im Hören auf das Evangelium werden Christinnen und Christen die Gemeinschaft im Glauben an den dreieinigen Gott erfahren und die Trennung am Tisch des Herrn wird dann mit Sicherheit kein ökumenisches Problem mehr sein.


Dr. theol. Dr. habil. Johannes Rehm, geboren 1957, ist seit 1990 Studentenpfarrer an der Universität Bamberg sowie Vorsitzender des Evangelischen Bildungswerkes im Dekanatsbezirk Bamberg. Er lehrt als Privatdozent das Fach "Praktische Theologie" an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zum Thema "Abendmahlsgemeinschaft" ist soeben sein neues Buch "Eintritt frei! Plädoyer für das ökumenische Abendmahl", im Patmos-Verlag, Düsseldorf, erschienen.

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Fon: 0951-9685420, Fax: 0951-9685422
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