Es gibt Dinge, über die macht sich die Evangelische StudentInnengemeinde in Deutschland (ESG) erfreulich viele Gedanken: über die Diskriminierung von AusländerInnen und die Verschärfung des Asylrechtes, die Stellung von Schwulen und Lesben in den Kirchen, den drohenden Krieg im Irak... Und es gibt Dinge, über die die ESG sich erfreulich wenig Gedanken macht: die gegenseitige Einladung zum Abendmahl bzw. der Kommunion. In vielen Ortsgemeinden wird sie eben praktiziert. So einfach ist das. So einfach wäre das eigentlich auch beim ÖKT – wenn dieser wirklich als Basistreffen organisiert und durchgeführt werden würde.
Schon bei der Vorbereitung des ÖKT 2003
wurde deutlich, worum sich die Auseinandersetzungen drehen würden um das,
was eigentlich von vorne herein ausgeschlossen war: das gemeinsame
Abendmahl. Äußerten sich beim Evangelischen Kirchentag in Frankfurt 2001
noch einige offizielle RepräsentantInnen von katholischer und evangelischer
Seite hoffnungsvoll, dass eine gemeinsame Mahlfeier in Berlin 2003 möglich
würde, kam auch gleich ein Dementi der katholischen Amtskirche: in einer
solchen zentralen Frage sei es unmöglich, in so kurzer Zeit einen Konsens
herzustellen.
Und so wurde danach auch immer wieder vom ökumenisch besetzten Präsidium des ÖKT deutlich gemacht, dass es eine gemeinsame Mahlfeier auf dem ÖKT definitiv nicht geben würde. Dennoch ignorierten schon im Vorfeld die Gethsemane-Gemeinde im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg, die ökumenische Initiative Kirche von unten (IKvu) und die katholische Kirchenvolks-Bewegung "Wir sind Kirche" (WsK) diesen Streit und beschlossen nach einer fundierten theologischen Auseinandersetzung eine wechselseitige Einladung zur Eucharistie bzw. zum Abendmahl auszusprechen. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um irgendeine Form der Interzelebration, sondern um die schlichte Tatsache, alle Anwesenden ungeachtet ihrer Konfession explizit zum Empfang des Sakramentes einzuladen! Schon das jedoch sorgte für einen handfesten Aufruhr: diese Gottesdienste wurden nicht ins offizielle ÖKT-Programm aufgenommen und katholischen Priestern, die diese Einladung aussprechen werden, droht der sofortige Amtsverlust.
Worum geht es in all diesen Auseinandersetzungen? Sind die Unterschiede zwischen evangelischem und katholischem Verständnis vom Abendmahl zu unterschiedlich, dass noch nicht einmal eine gegenseitige Einladung möglich ist? Gemeinsam ist beiden Konfessionen, dass sie an die Präsenz Christi in Brot und Wein glauben, gemeinsam auch der Glaube an das Heil, das durch die Teilnahme an diesem Mahl Wirklichkeit wird. Während von katholischer Seite immer wieder betont wird, dass nur der "gültig geweihte Priester" Brot und Wein zu Leib und Blut Christi verwandeln kann (Katechismus der katholischen Kirche von 1993, § 1411) und damit das Sakrament "gültig" werden lässt. In der evangelischen Kirche ist es aber durchaus Praxis, dass "erprobte und geschulte Gemeindemitglieder mit der [...] Leitung von Abendmahlsfeiern beauftragt werden können" ("Das Abendmahl – Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der evangelischen Kirche", Hrsg. vom Rat der EKD, Gütersloh 2003, Abschnitt 3.8). Dazu müssen sie wohlgemerkt nicht ordiniert sein, denn durch die Ordination werden keine besondere "Geistesgaben" verliehen. Ordination ist eine "Erneuerung der Taufe" und Einsetzung ins Amt. Das Abendmahl ist hier also unabhängig von der liturgischen Person gültig, da es einzig und allein am Glauben der KommunikantInnen liegt, ob er oder sie das Sakrament "gültig" empfängt. Geht ein Katholik zum Evangelischen Abendmahl, so hat er seine "Sonntagspflicht" nicht erfüllt, da ein nicht von der katholischen Kirche geweihter Priester der Liturgie vorsteht und damit das Sakrament nicht gültig ist. Nimmt beispielsweise eine evangelische Christin an der katholischen Kommunionfeier teil, so müsste ihr die Hostie verweigert werden, da sie nicht mit der katholischen Kirche "in der Einheit des Glaubens, des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens" steht (Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus vom 25. März 1993, § 129, zitiert nach: "Das Abendmahl", a.a.O., Abschnitt 3.12).
Dieser Satz ist verräterisch: es geht nicht um eine "Theologie des Abendmahles" sondern um verschiedene Verständnisse von Kirche und Amt. Glauben und Gottesdienst sind – bis auf einige Feinheiten – so unterschiedlich nicht. Aber die Auffassungen von "kirchlichem Leben" sind diametral entgegengesetzt: hier eine zentralistische Weltkirche, dort landeskirchliche Autonomie, auf der einen Seite gelebtes Priestertum aller Gläubigen, auf der anderen eine exklusive und mit besonderen Befugnissen ausgestattete Priesterklasse, die Hierarchie der katholischen gegen die (relative) Demokratie der evangelischen Kirche ... Diese Gegensätze konzentrieren sich auch auf merkwürdige Weise genau im Sakrament des Abendmahls – nicht aber im Sakrament der Taufe.
Im
Zuge der ÖKT Vorbereitungen ist auch die evangelische Kirche auf dem Weg
zurück: der evangelische Gottesdienst in Gethsemane mit einer Einladung zum
Abendmahl für alle wurde nicht in das offizielle Programm des ÖKT
aufgenommen wurde. Bischof Huber äußerte sich zwar auf der konstituierenden
Sitzung des ÖKT Präsidiums am 1.12.2000, dass "zu einem unaufgebbaren
Element unseres evangelischen Verständnisses des Abendmahls geworden ist,
(...) dass wir zu ihm alle getauften Christen einladen, die nach der Ordnung
ihrer Kirche zum Abendmahl zugelassen sind." Aber durch die
"Verleugnung" des gemeinsamen Gottesdienstes von IKvu, WsK und der
Gethsemane-Gemeinde wird das "unaufgebbare Element" wieder in Frage
gestellt.
Die Praxis allerdings bescheinigt all diesen Argumentationen und Gegensätzen völlige Irrelevanz. Evangelische Christinnen und Christen nehmen ebenso guten Gewissens an der Kommunion teil wie katholische Christen am Abendmahl und die meisten Priester würden einem offen evangelischen Christen die Hostie nicht verweigern. Für alle diese Menschen sind theologische Spitzfindigkeiten überflüssig, wenn es darum geht, der vielfältig gelebten Ökumene auch in der gemeinsamen gottesdienstlichen Feier Ausdruck zu verleihen. "Der gemeinsame Gang zum Altar ist Ausdruck der gemeinsamen Bemühungen um Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und gleichzeitig Stärkung für den erneuten Aufbruch auf Gottes zukünftige Welt hin. Nicht die Kirchen oder ihre AmtsträgerInnen laden hier ein, sondern Christus selbst ist es, der uns in die versöhnende Gemeinschaft mit ihm und den anderen Menschen ruft" schreibt der Rat der ESG in seiner Resolution "Alle eins in Christus Jesus..." vom 23. Januar 2003.
Es bleibt also für die ESG bei der Haltung, nicht der Ein- oder Ausladung offizieller Kirchen- und ÖKT-VertrerInnen zu folgen, sondern dem Ruf des gekreuzigten und auferstandenen Christus. An den Altären der unterschiedlichen Konfessionen bitten sie gemeinsam um Brot und Wein, um immer wieder den "Tod des Herrn zu verkündigen, bis er kommt" (nach 1. Kor. 11, 26).
Auf die (freilich rhetorisch gemeinte) Frage Jesu: "Wer ist unter euch Menschen, der seinem Sohn, wenn er ihn bittet um Brot, einen Stein biete?" (Matthäus 7,9) können die ChristInnen aller Konfessionen zumindest beim ÖKT eine treffende Antwort geben: Die Amtskirchen.
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Tim Schmidt ist Mitglied der Theologischen Kommission der Bundes-ESG (Evangelische Studierenden-Gemeinde in Deutschland). Dieser Text ist ein Vorabdruck aus: QuerBlick Nr. 1/2003 |