1. Anthropologisch. Die heutigen humanwissenschaftlichen Kenntnisse lassen eindeutig erkennen, dass die homosexuelle Orientierung neben der Heterosexualität durchaus als eine eigene anthropologisch gegebene Grunddisposition menschlicher Sexualität betrachtet werden muss und als solche keine wie auch immer geartete Affinität zu psychopathologischen Entwicklungen aufweist (Gissrau; Hopcke; Morgenthaler; Rauchfleisch 1994), Die sexuelle Orientierung ist das Resultat einer spezifischen Entwicklung der Geschlechtsidentität, wobei erbliche Faktoren und lebensgeschichtliche Einflüsse in enger Wechselwirkung miteinander stehen und den Weg in die Heterosexualität oder Homosexualität bestimmen. Als dritte eigenständige Variante ist die Bisexualität zu betrachten (Haeberle/Gindorf; Rauchfleisch 1994).
Die Geschlechtsidentität des Menschen setzt sich aus den drei "Bausteinen" der Kerngeschlechtsidentität (die tief in der leibseelischen Existenz verankerte, unbewusste, nicht reflexionsfähige, am Ende des 2. Lebensjahres fest etablierte Gewissheit, männlichen oder weiblichen Geschlechts zu sein), der Geschlechterrolle (dem "Insgesamt der Erwartungen an das eigene Verhalten des Interaktionspartners bezüglich des jeweiligen Geschlechts" [Mertens]) und der Geschlechtspartner-Orientierung (das bevorzugte Geschlecht des Geschlechts- oder Liebespartners betreffend) zusammen. Diese "Bausteine" durchlaufen spezifische Entwicklungen und münden schließlich in die homosexuelle oder heterosexuelle Orientierung mit je eigenen Ausformungen der erotischen und sexuellen Phantasien, der sozialen Präferenzen, der Selbstidentifikationen und des Lebensstils.
Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass die sexuelle Orientierung bei aller Wandelbarkeit, die menschliches Erleben ausmacht, schon im Verlauf der Kindheit und Jugend ihre definitive Ausgestaltung findet. Therapien, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung zum Ziel haben, sind deshalb nicht nur unmöglich (selbst wenn Erfahrungsberichte so genannter "Geheilter" dies zu belegen scheinen), sondern geradezu antitherapeutisch und inhuman, da sie die Klienten nicht zur Selbstfindung führen, sondern zu einer Verleugnung und einem Vorbeileben an ihrer wahren Identität.
Udo Rauchfleisch
2. Theologisch-ethisch. Von zentraler Bedeutung für die theologisch-ethische Bewertung der Homosexualität in Bibel und Tradition ist die Tatsache, dass hier noch nicht die Verfasstheit, die homosexuelle Disposition, in den Blick genommen wird, sondern alles auf das Verhalten, die homosexuelle Praxis, als Ausgangs- und Zielpunkt der Beurteilung abgestellt bleibt. Dabei lassen sich für die durchgängig negative Bewertung eines solchen Verhaltens im wesentl. drei unterschiedl. Argumentationsschichten auch der zeitl. Abfolge nach unterscheiden: Die erste, atl. Argumentationsschicht verweist das Verbot h. Verhaltens (Lev 18, 22) in den Umkreis jener vielfältigen Reinheits- u. Heiligungsgebote. wie sie sich für Israel in Abgrenzung zu den kanaanäischen Fremdkulten aus der Heiligkeit Jahwes ergeben (Lev 17,1-26.46). Insbesondere die im Baalskult sanktionierte h. wie heterosexuelle sakrale Prostitution erschien mit dem Jahwekult schlechthin unvereinbar (1 Kön 15,12; 2 Kön 23.7). Mit dem Gottesfrevel der Verletzung des Gastrechts in Verbindung gebracht wird H. in der Sodom-Erzählung Gen 19, 1-1 1, während demgegenüber die personale Integration homoerot. Zuwendung, wie sie in der Freundschaft zw. David u. Jonatan hervortritt, affirmativ bewertet erscheint (1 Sam 18. 1-4-. 2 Sam 1. 26).
In der Beurteilung der H. im Rahmen der ntl. Verkündigung bei Paulus (Röm 1,26f.) kristallisiert sich eine zweite Argumentationsschicht heraus. Ausgangspunkt ist zunächst auch hier die Verknüpfung h. Praxis mit den heidn. Fremdkulten. Beides ist Folge des Abfalls des Menschen v. dem für ihn bereits v. Natur aus erkennbaren einen Schöpfergott u. insofern Verkehrung gg. die Bestimmungen des v. Natur aus Guten, das sich - u. das ist das Neue - in der Universalität des allen Menschen gemeinsamen Gewissens geltend macht (Röm 2,14f.). Mit diesem Rekurs auf das Gewissen als naturgegebener Anlage gelingt es Paulus einerseits in einzigartiger Weise, den Rahmen des sittlich u. christlich Geforderten v. dem gewaltigen Ballast rein geschichtlich bedingter Zeremonial- u. Judizialzusätze zu purgieren. Anderseits sieht sich Paulus in der Bestimmung der konkreten Gestalt der genuin sittl. Forderungen doch wiederum auf bestimmte ihm überkommene Verbotsvorstellungen u. ihre Deutung zurückverwiesen. Erst unter dieser Voraussetzung konnte h. Verhalten für Paulus geradezu z. Symbol einer v. Gott abgewandten. in sich verkehrten Welt werden.
Es ist die pln. Verknüpfung des Schöpfungsgedankens mit dem Naturbegriff, die nunmehr im Rahmen der theologisch-eth. Trad. die Möglichkeit eröffnet, für die Beurteilung der H. unmittelbar bei der menschl. Natur als solcher anzusetzen u. v. deren schöpfungsmäßig eingestifteten Zwecksetzungen her zu argumentieren. Damit kristallisiert sich - spätestens seit Lactantius (inst. Vl. 23, 8) - nunmehr eine dritte, bis ins 20.Jh. wirksam gebliebene Argumentationsschicht heraus. für die sich der pln. Ansatz nahtlos mit dem zuvor v. der Stoa entwickelten Naturrechtsparadigma verbindet: Schöpfungsgemäßes Handeln bedeutet secundum naturam vivere. Homosexuelles Handeln ist ein Handeln contra naturam.
Bei allen Schwierigkeiten, die sich mit den hier aufgewiesenen Argumentationsschichten im Blick auf ein heutiges Zugangsverständnis z. Problem der H. im einzelnen auftun können, dürfte doch zwei in alldem hervortretenden Aspekten eine bleibende u. grundlegende theologisch-eth. Bedeutung zukommen:
Im einzelnen gewinnen hier insbes. zwei ethisch relevante anthropolog. Gegebenheiten ein je eigenes Gewicht:
Die hier referierten anthropologisch grundsätzlich ansetzenden Überlegungen z. eth. Beurteilung der H. bilden nun zugleich den Bezugsrahmen auch für alle weitergehenden mit dem Phänomen H. verknüpften individual- u. sozialethischen Fragestellungen. Ein eigenes Gewicht gewinnt dabei v.a. die Frage nach der Identitätsfindung des h. Menschen. Diese setzt nicht nur das Annehmen der eigenen sexuellen Orientierung voraus, sondern erfordert darin letztlich auch ein zureichendes Maß an Akzeptanz durch die Umwelt. Andernfalls bleibt hier vielen nicht selten nur die Flucht in die Verdrängung od. in die Anonymität. Gesellschaftliche Diskriminierungen u. Stigmatisierungen sind desh. prinzipiell nicht zu rechtfertigen. Eine undifferenzierte u. grundsätzl. Verwerfung h. Verhaltens erscheint aber bes. dort problematisch. wo sich die Betroffenen nicht nur keinerlei strafrechtl. Verfehlungen schuldig machen (Verführung Minderjähriger. Ausnutzung v. Abhängigkeitslagen. Gesundheitsgefährdung usw.). sondern umgekehrt ihre H. in eine dauerhafte auf personale Bindung gerichtete partnerschaftl. Beziehung integrieren. Solche Art v. Beziehung läßt sich dann auch gewiß nicht auf eine Ebene mit beliebig promiskuitivem h. od. heterosexuellem Verhalten rücken. In eben diesem Kontext sind entsprechend auch die vielfältigen, z.T. durchaus ernsthaft geführten Diskussionen zu sehen. in denen es - u. zwar keineswegs in prinzipiellem Widerspruch zu dem besonderen staatl. Schutz, den Ehe u. Familie mit Recht genießen - um Fragen der konkreten Rechtsgestaltungen solcher Paarbindungen (Steuer-, Erb-. Adoptionsrecht) geht.
Wilhelm Korff
Quelle: Lexikon der christlichen Ethik (LThK kompakt), Freiburg im Breisgau 2003 (Sp. 819-827)