zuletzt aktualisiert: 01.02.2010
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IKvu: Korrektur der "Leitlinien" der Deutschen Bischofskonferenz


Korrektur der „Leitlinien“ der Deutschen Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) reagierte 2002 nur widerwillig und erst auf öffentlichen Druck auf das Bekanntwerden immer neuer Fälle sexueller Gewalt mit einer weichen Rahmenempfehlung: „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.

Diese „Leitlinien“ werden der Komplexität des Problems nicht gerecht, denn sie verfehlen eindeutig die Perspektive der – bisherigen und potentiellen – Opfer, ihre Korrektur ist überfällig.

Notwendig ist

  1. Eine verbindliche Regelung für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
  1. Die Einrichtung eines bundesweiten Gremiums zur Erarbeitung und Umsetzung neuer Richtlinien, besetzt mit VertreterInnen der MinistrantInnenarbeit, der Jugendverbände, der Diözesanräte, der Kirchenleitungen und mit unabhängigen Sachverständigen.
  1. Die Abkehr von der täterorientierten Ausrichtung der „Leitlinien“ und Hinwendung zu einer inhaltlich präzisen und verbindlichen opferorientierten Perspektive der kirchlichen Regelungen.
  1. Die Einführung „unabhängiger Ombudsstellen“ als Anwälte der Opfer anstelle der "diözesanen Beauftragten", um Einflussnahme und Parteilichkeit auszuschließen, und zwar in Kooperation mit kirchlich unabhängigen Beratungseinrichtungen.
  1. Der qualifizierte Ausbau und die umfangreiche Förderung einer Präventionsarbeit auf allen kirchlichen Ebenen, insbesondere in der Priesterausbildung, der Gemeindearbeit und MinistrantInnenarbeit sowie die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen.
  1. Dies schließt die Förderung von qualifizierter insbesondere jugendverbandlicher Arbeit zum Thema sexuelle Gewalt mit ein: Mädchen und Jungen stark zu machen, "Nein!" zu sagen.
  1. Die Entschädigung von Opfern sexueller Gewalt ist noch immer nicht geklärt. Die Möglichkeit "finanzieller Unterstützung therapeutischer Maßnahmen im Einzelfall" (Leitlinien 8) ist ein Almosen und verkennt völlig die Situation der Betroffenen.
  1. Die Verantwortung der Diözesanbischöfe – auch für in der Vergangenheit "intern geregelte" Fälle – muss endlich geregelt werden. Dies betrifft insbesondere den Straftatbestand der Strafvereitelung.

Auf der Tagesordnung stehen nach wie vor energische Schritte – nicht nur im Interesse der bisherigen Opfer, sondern zur Vermeidung künftiger Verbrechen:

Sexuelle Gewalt in der Kirche ist ein gesamtkirchliches Problem – das Delegieren in die Zuständigkeit der Bistümer überlässt die Behandlung in letzter Instanz den Diözesanbischöfen, die damit ganz offensichtlich viel zu oft in ihrer Kompetenz und moralisch überfordert sind.

Sexuelle Gewalt in dieser Kirche ist ein strukturelles Problem: Das autoritäre und streng hierarchische Kirchenbild fördert soziale, psychische und selbstverständlich auch sexuelle Formen von Gewalt.

Letztlich sind alle Katholikinnen und Katholiken in der Verantwortung - ein demokratisches Leitbild von Kirche wäre mit Partizipation, Transparenz und Machtkontrolle die wirksamste Leitlinie. 

Bernd Hans Göhrig
Bundesgeschäftsführer